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Informationen zur Bewerbung für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs als zweiter Studienwunsch (Hilfsantrag)

Für deinen zweiten Studienwunsch musst du dich bewerben (Hilfsantrag).
Die Bewerbung erfolgt online über das SIM-Bewerbungsportal der htw saar:
Neue Studienbewerberinnen und Studienbewerber*
Bestehende Studierende der htw saar**
Ablauf:
Hilfsanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn du nach Abschluss der Nachrückverfahren im erstgewählten Studiengang keinen Studienplatz erhalten hast, im zweitgewählten Studiengang alle Erstbewerbungen berücksichtigt wurden und weiterhin noch Studienplätze frei sind. Über Hilfsanträge kann daher erst nach Abschluss der Nachrückverfahren entschieden werden.
Im Falle einer Zulassung für den zweiten Studienwunsch ergeht ein Zulassungsbescheid. Ein gesonderter Ablehnungsbescheid ergeht nicht.
Sobald ein Bescheid vorliegt, wirst du per Mail und im Bewerbungsportal darüber benachrichtigt. Der Bescheid steht in deinem Bewerbungsportal unter dem Button „Dokumente“ im Abschnitt „Meine Bescheide“ zur Verfügung.
Nachdem du deinen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal erhalten hast, musst du das Zulassungsangebot fristgerecht im Portal annehmen und deinen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht im Portal einreichen.
Informationen zur Immatrikulation findest du hier.
Bewerbungen für einen zweiten Studienwunsch (Hilfsantrag) sind an der htw saar nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli.
Zusätzlich zu deiner Bewerbung für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs kannst du maximal einen Hilfsantrag für einen zweiten Studienwunsch einreichen.
Sollte keine dieser beiden Bewerbungen zu einer Zulassung führen, kannst du dich noch bis zum 30.09. per Direktimmatrikulation in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben.
Bei der Bewerbung für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs sind grundsätzlich einzureichen:
Ggf. sind für deinen Wunschstudiengang weitere Unterlagen erforderlich. Eine Übersicht über die studiengangsspezifischen Anlagen, die bei der Bewerbung für bestimmte Studiengänge zusätzlich eingereicht werden müssen, findest du hier.
Die Zeugnisausstellung verzögert sich?
Sofern du den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht bis zum 15. Juli von deiner Schule erhalten wirst, beantrage bitte eine Bescheinigung deiner Schule mit Art des Abschlusses, der Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen sowie dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses und reiche diese innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal ein. Dein Abschlusszeugnis musst du spätestens mit der Immatrikulation nachreichen.
Du hast den schulischen Teil der Fachhochschulreife?
Die Einreichung des schulischen Teils der Fachhochschulreife genügt nicht. In diesen Fällen ist eine Zuerkennung der vollständigen Fachhochschulreife (schulischer + berufsbezogener Teil) bei dem zuständigen Bildungsministerium zu beantragen und einzureichen. Weitere Informationen findest du hier.
Du beendest den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife erst nach der Bewerbungsfrist?
Wenn der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeleistet wurde, aber bis Semesterbeginn (01.10. bzw. 01.04.) erworben wird, akzeptiert die htw saar für die Bewerbung auch eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde. Die endgültige Bescheinigung über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist spätestens bei Einschreibung an der htw saar vorzulegen.
Im SIM-Portal wird der aktuelle Bearbeitungsstand sowie notwendige Handlungsschritte auf der jeweiligen Antragskachel angezeigt. Zusätzlich halten wir dich per E-Mail auf dem Laufenden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuche unsere Hilfeseiten. Dort findest du Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
+49 (0)681 5867 - 115
studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Raum 11.01.17
