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Informationen zur Bewerbung für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs

Für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs musst du dich bewerben.
Die Bewerbung erfolgt online über das SIM-Bewerbungsportal der htw saar:
Neue Studienbewerberinnen und Studienbewerber*
Bestehende Studierende der htw saar**
Ablauf:
In das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Bachelor-Studiengangs kannst du dich ohne vorherige Bewerbung einschreiben, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zur Direktimmatrikulation findest du hier.
Zusätzlich kannst du dich für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs als zweiten Studienwunsch bewerben (Hilfsantrag).
Informationen zum Hilfsantrag findest du hier.
Deiner Bewerbung für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs kannst du ggf. Sonderanträge beifügen. Nach positiver Prüfung kann deine Zulassung über eine gesonderte Quote erfolgen.
Informationen zu den Sonderanträgen findest du hier.
Weitere Informationen zum Studienplatzvergabeverfahren findest du hier.
Sofern deine Bewerbung erfolgreich war, erhältst du den Zulassungsbescheid:
i.d.R. im August (bei einer Bewerbungsfrist bis zum 15.07. für das Wintersemester)
i.d.R. im Februar (bei einer Bewerbungsfrist bis zum 15.01. für das Sommersemester)
Weitere Hinweise zur Einschreibung findest du im Zulassungsbescheid.
Nachdem du deinen Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal erhalten hast, musst du das Zulassungsangebot fristgerecht im Portal annehmen und deinen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht im Portal einreichen.
Informationen zur Immatrikulation findest du hier.
Informationen über Semestertermine, Vorlesungszeiten und die vorlesungsfreie Zeit findest du hier.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuche unsere Hilfeseiten. Dort findest du Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Die Zeugnisausstellung verzögert sich?
Sofern du den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht bis zum 15. Juli von deiner Schule erhalten wirst, beantrage bitte eine Bescheinigung deiner Schule mit Art des Abschlusses, der Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen sowie dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses und reiche diese innerhalb der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal ein. Dein Abschlusszeugnis musst du spätestens mit der Immatrikulation nachreichen.
Du hast den schulischen Teil der Fachhochschulreife?
Die Einreichung des schulischen Teils der Fachhochschulreife genügt nicht. In diesen Fällen ist eine Zuerkennung der vollständigen Fachhochschulreife (schulischer + berufsbezogener Teil) bei dem zuständigen Bildungsministerium zu beantragen und einzureichen. Weitere Informationen findest du hier.
Du beendest den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife erst nach der Bewerbungsfrist?
Wenn der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeleistet wurde, aber bis Semesterbeginn (01.10. bzw. 01.04.) erworben wird, akzeptiert die htw saar für die Bewerbung auch eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde. Die endgültige Bescheinigung über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist spätestens bei Einschreibung an der htw saar vorzulegen.
Informationen zum Studium ohne (Fach-)Abitur findest du hier.
Mit einem Dokument können mehrere Sachverhalte nachgewiesen werden. Zum Beispiel kann dein Abiturzeugnis einmal als Nachweis der „Hochschulzugangsberechtigung“ hochgeladen werden und du kannst dieses zudem bei manchen Studiengängen als Sprachnachweis verwenden.
Im SIM-Portal wird der aktuelle Bearbeitungsstand sowie notwendige Handlungsschritte auf der jeweiligen Antragskachel angezeigt. Zusätzlich halten wir dich per E-Mail auf dem Laufenden.
+49 (0)681 5867 - 115
studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Raum 11.01.17
