Die Hochschulprüfung wird zur Zeit an der htw saar nicht angeboten!

Die Hochschulprüfung zum Erwerb des berufsqualifzierenden Hochschulzugangs wird durch eine Kommission abgenommen.

Zusammensetzung der Kommission

  • Beauftragte bzw. Beauftragter des Ministeriums für Bildung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender
  • zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem gewählten Studiengang angehören
  • sowie zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus dem Bereich Arbeitskammer, Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer

 

Gegenstand der Hochschulprüfung

  • Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf zwei Arbeiten unter Aufsicht, für die jeweils vier Zeitstunden zur Verfügung stehen.
  • Die mündliche Prüfung soll 60 Minuten dauern. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber wird einzeln geprüft.

 

Bewertung und Ergebnis der Hochschulprüfung

  • Die schriftliche und mündliche Prüfung wird mit Noten bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die Arbeiten als auch die mündliche Prüfung mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet worden sind.


Bescheinigung über das Ergebnis der Hochschulzugangsprüfung

  • Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält eine Bescheinigung über das Ergebnis der Hochschulzugangsprüfung, wenn die Prüfung bestanden wurde. Sie bzw. er erhält einen schriftlichen Bescheid, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde.
  • Die Bescheinigung über das Bestehen der Hochschulzugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des gewünschten Studiums an der HTW. Über die Zulassung zum Studium (eine separate schriftliche Bewerbung ist unbedingt erforderlich) entscheidet die Hochschule.

 

Wiederholung der Hochschulzugangsprüfung

  • Wer die Hochschulzugangsprüfung für einen bestimmten Studiengang nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.

 

 

 

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Waltraud Huber Studienmöglichkeit aufgrund beruflicher Qualifikation/Probestudium und Internationale Studieninteressierte

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