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Bewerbungssemester

Mit Verordnung über die Studienplatzvergabe vom 19. November 2019 wurde die Berücksichtigung von Bewerbungen u.a. nach der Anzahl von Bewerbungssemestern eingeführt.

Die Bewerbungssemester ersetzen die ursprünglichen Wartezeitsemester (Übergangsregelung).

Die Studienplätze in den grundständigen, lokal zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden (nach Abzug der Vorabquoten) folgendermaßen vergeben:

  • 80% nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • 20% nach Anzahl Bewerbungssemester

Bei Bewerbungssemestern handelt es sich um die Zahl der Semester, in den für den gewählten Studiengang in einem aufeinanderfolgenden Zeitraum an der htw saar ein form- und fristgerechter Zulassungsantrag gestellt wurde, der aus Kapazitätsgründen nicht zu einer Zulassung geführt hat.

Wenn die Ablehnung aus Gründen der mangelnden Eignung, Qualifikation oder Fristversäumnis erfolgte, kann kein Bewerbungssemester geltend gemacht werden.

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