Viele Studiengänge der htw saar sind zulassungsbeschränkt, d.h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung erfolgt online über das SIM-Bewerbungsportal der htw saar.
Zum kommenden Wintersemester 2024/25 sind folgende Studiengänge zulassungsfrei:
Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für die Bachelorstudiengänge mit Start im Wintersemester werden i.d.R. Ende Juli/ Anfang August versendet. Die Zulassungsbescheide im Hauptverfahren enthalten in aller Regel eine Frist von 3 Wochen innerhalb derer die Immatrikulation erfolgen muss.
Ende August/Anfang September werden die im Hauptverfahren nicht besetzten Studienplätze neu vergeben. Im Hauptverfahren abgelehnte Bewerber/innen nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Auch hier müssen die zugelassenen Bewerber/innen sich innerhalb einer Frist von ca. 3 Wochen immatrikulieren.
Sofern ca. Ende September immer noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, werden die im ersten Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze in einem weiteren Nachrückverfahren vergeben.
Falls nach Durchführung des zweiten Nachrückverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sind, werden diese an solche Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die eine Zweitbewerbung bis 15. Juli (Ende der Bewerbungsfrist) für den jeweiligen Studiengang abgegeben haben und deren Erstbewerbung endgültig abgelehnt wurde.
Sofern alle Erst-, Zweitbewerbungen abgearbeitet sind und anschließend immer noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können erneut Bewerbungen im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren abgegeben werden.
Falls die Zahl der dann eingereichten Bewerbungen größer ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss unter den eingereichten Bewerbungen gelost werden.
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist über das SIM-Portal möglich. Bitte beachten Sie die Einschreibfristen laut Bescheid!
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe der Beträge und die Kontodetails zur Überweisung können durch Klick auf die Bewerbungskachel im SIM-Bewerbungsportal / Reiter Gebühren entnommen werden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
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