Sonderanträge zur Bewerbung
Ablauf Studienplatzvergabe
Notenausgleich
Bewerbungssemester
Allgem. Zugangsvorraussetzungen
Gasthörerschaft
Ausl. Studieninteressierte
Probestudium
Bewerberinnen und Bewerber können im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten und unter bestimmten Voraussetzungen auch in ein höheres Semester zugelassen werden. Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt ebenfalls im SIM-Bewerbungsportal.
Der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss muss der Immatrikulation in das höhere Semester zustimmen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall Studien- und Prüfungsleistungen in einem Umfang nachgewiesen werden müssen, die ein sinnvolles fortsetzen des Studiums ermöglichen. Die Aufnahme in ein höheres Semester bietet die Möglichkeit, das Studium an einem fortgeschrittenen Punkt fortzusetzen. Dabei empfehlen wir, nicht anerkennungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Semestern bereits zum nächstmöglichen Prüfungstermin zu erbringen, da diese häufig als wichtige Grundlage für nachfolgende Prüfungen dienen. Sollten Sie in Einzelfällen Unterstützung benötigen, steht Ihnen der Prüfungsausschuss selbstverständlich für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Für den Fall, dass einPraktikum vorgeschrieben ist und die Zulassung für das dritte oder ein höheres Semester beantragt wird, muss der erfolgreiche Abschluss des Praktikums in jedem Falle bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist, reichen Sie bitte eine Bescheinigung (Praktikantenstellennachweis) ein, aus der hervorgeht, dass Sie bis spätestens zum Vorlesungsbeginn das erforderliche Praktikum beendet haben werden.
Über die Anerkennung entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss nach Anhörung des Fachdozenten/der Fachdozentin. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlesungsbeginn. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamtder htw saar.
In der Online-Bewerbung für das1. Fachsemester eines Bachelor- Studiengangskönnen Sie einen zweiten Studienwunsch angeben und hierfür eine entsprechende zusätzliche Bewerbung (Hilfsantrag) abgeben.
Zweitanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn Sie nach Abschluss der Nachrückverfahrenim erstgewählten Studiengang keinen Studienplatzerhalten haben, im zweitgewählten Studiengang alle Erstbewerbungen berücksichtigt wurden und weiterhin noch Studienplätze frei sind.
Im Falle einer möglichen Zulassung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Ein gesonderter Ablehnungsbescheid für Ihren Zweitwunsch ergeht nicht.