Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung (ImO) in der jeweils geltenden Fassung erfüllt sind.
Ein individueller Studien- bzw. Prüfungsplan ist je Semester mit dem Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studienleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Teilzeitstudium zu vereinbaren. Es sind dabei je Semester Module im Umfang von mindestens 15 ECTS-Punkten zu belegen.