FAQ

Ich habe einen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 210 ECTS-Punkten aber mindestens 180 ECTS-Punkten bekommen eine Auflage. Diese ist bis zur Anmeldung der Master-Abschlussarbeit zu erfüllen.

Kann ich mir aussuchen, in welcher Form ich die zusätzlichen 30 ECTS-Punkte erwerbe?

Die Auflagen werden in Verbindung mit der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die Zulassungskommission festgelegt. Es gibt mehrere Möglichkeiten die fehlenden ECTS nachzuholen, bspw. durch den Besuch zusätzlicher Module an der htw saar und/oder eine Praxisphase in Vollzeit (6 Monate).
Bitte wenden Sie sich an die Studienleitung, um Informationen und Empfehlungen für einen möglichen Studienverlauf zu erhalten.

Ich muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch einige Prüfungen ablegen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Allerdings ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen mit der vorläufigen Gesamtnote bzw. Durchschnittsnote bei der Bewerbung vorzulegen. Das Bachelorzeugnis ist in diesem Fall spätestens bis zum Tag der Immatrikulation nachzureichen. Dieser Termin liegt Ende April für den Studienbeginn im Sommersemester bzw. Ende Oktober für den Studienbeginn im Wintersemester.

Ich habe nicht die erforderlichen 15 ECTS-Punkte in Grundlagen des Marketing bzw. der Marktforschung und/oder die erforderlichen 9 ECTS-Punkte in Mathematik oder Statistik. Kann ich trotzdem zugelassen werden, z.B. wenn ich ohnehin noch 30 ECTS-Punkte bis zur Master-Abschlussarbeit erwerben muss?

Ja. Allerdings können höchstens 10 ECTS-Punkte nachgeholt werden. Die Zulassungskommission legt einzelne
Lehrveranstaltungen zu Beginn des Studiums fest, die für die Nachqualifikation erforderlich sind

Ich studiere bereits in einem Master-Studiengang. Können dort erbrachte Leistungen anerkannt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn Inhalte und Umfang der an einer anderen Hochschule erbrachten Leistungen den
Inhalten und dem Umfang von Modulen des Master-Studiengangs „Marketing Science“ entsprechen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Studienleitung.

Wie kann ich meine englischen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen?

Folgende Nachweise werden angenommen:
  • Die Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Reisepass oder Personalausweis), aus dem sich die Muttersprache Englisch ergibt.
  • Der Nachweis einer staatlich anerkannten Hochschule, aus dem sich eindeutig ergibt, dass die Studienbewerberin oder der
    Studienbewerber über Englischkenntnisse auf B2-Niveau verfügt.
  • Das deutsche Abiturzeugnis mit Ausweisung des erreichten Niveaus bzw. das deutsche Abiturzeugnis mit Ausweisung der Belegung
    der geforderten Fremdsprache als E-Kurs/Leistungskurs.
  • Schulabschluss- oder Studienabschluss-Zeugnis in der entsprechenden Fremdsprache als Unterrichtssprache.
  • Die Vorlage eines gültigen Zertifikats eines anerkannten externen Tests (z.B. TOEFL, TOEIC, siehe auch >>).

Muss ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben oder ein Referenzschreiben beifügen?

Nein

Finden Zulassungstests oder Auswahlgespräche statt?

Nein

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der Studienplätze?

Die Zuteilung erfolgt nach dem sogenannten Numerus-Clausus-Verfahren analog zum Vorgehen in unseren Bachelor-Studiengängen. Das bedeutet, dass die Studienplätze nach der Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung vergeben werden.

Kann ich meine Chance auf eine Zuteilung erhöhen, wenn ich Empfehlungsschreiben oder Arbeitszeugnisse beifüge?

Nein

Werden Absolventinnen bzw. Absolventen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes bei der Studienplatzvergabe bevorzugt?

Nein

Gibt es ein Kontingent für ausländische Studierende?

Nein

Welche Gesamtnote muss ich mindestens haben, um einen Studienplatz zu erhalten?

Die Gesamtnote muss zum Zeitpunkt der Bewerbung 2,9 oder besser sein. Jedoch kann die sogenannte Auswahlgrenze erst im Nachhinein ermittelt werden.
Sie ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Studienbewerberinnen und Studienbewerber und deren akademischen Leistungen.

Ich habe einen ausländischen Bildungsabschluss. Was muss ich tun?

Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Hochschulabschlüssen reichen zunächst zur Vorprüfung ihre ausländischen Bildungsnachweise bei uni-assist >> ein.
Nach erfolgter Vorprüfung erhalten die Bewerber und Bewerberinnen von uni-assist eine Bescheinigung über das Ergebnis der Bewertung der Bildungsnachweise mit umgerechneter Note. Mit dieser Bescheinigung (VPD = Vorprüfungsdokumentation) erfolgt dann die Bewerbung direkt über das Online-Bewerbungsportal der htw saar innerhalb der Bewerbungsfrist.

Ist ein Auslandssemester möglich?

Ja und zwar an einer ausländischen Hochschule mit der die htw saar eine Kooperationsvereinbarung im Bereich Marketing geschlossen hat. Vor dem Auslandsaufenthalt sollen Sie unbedingt mit der Studienleitung und mit der/dem Auslandsbeauftragen klären, welche im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt werden können.

Kann ich den Master-Studiengang im Rahmen eines kooperativen Studiums absolvieren?

Ja. Die Kooperation mit einem Unternehmen kann jederzeit starten (i.d.R. erfolgt dies zum Beginn des Studiums). Hierfür muss ein Vertrag über das kooperative Studium zwischen dem Unternehmen, der htw saar und der Bewerberin/dem Bewerber geschlossen werden. Mehr Informationen>>

Kann ich den Master-Studiengang im Rahmen eines kooperativen Studiums absolvieren?

Ja. Die Kooperation mit einem Unternehmen kann jederzeit starten (i.d.R. erfolgt dies zum Beginn des Studiums). Hierfür muss ein Vertrag über das kooperative Studium
zwischen dem Unternehmen, der htw saar und der Bewerberin/dem Bewerber geschlossen werden. Mehr Informationen>>

Kann ich das Studium parallel zu einer (Teilzeit-)Berufstätigkeit ausüben?

Ja, der Master-Studiengang Marketing Science kann in Teilzeit studiert werden. Hierzu ist ein individueller Studienplan je Semester mit der Studienleitung zu vereinbaren. Es sind dabei je Semester Module im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten zu absolvieren. Die zu besuchende Veranstaltungen des Teilzeitstudiums finden gemeinsam mit den regulären Veranstaltungen des Studiengangs statt (kein Abend- bzw. Wochenendstudium). Die Dauer des Master-Studiums wird individuell geregelt und hängt von der Anzahl der Module ab, die je Semester absolviert werden. Einzelne Module können ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen absolviert werden (z.B. Master-Abschlussarbeit).

An wen kann ich mich wenden, wenn meine Fragen noch nicht beantwortet sind?

Für inhaltliche Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienleitung, Prof. Dr. Tatjana König, tatjana.koenig@htwsaar.de

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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