Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eine Förderung im Rahmen des ERASMUS+ STT Programms beantragen möchten, müssen an der htw saar fest bzw. mit Befristung angestellt sein, wobei eine Förderung vorrangig für unbefristete Anstellungsverhältnisse vorgesehen ist. Die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme muss von den Vorgesetzten befürwortet und unterstützt werden. Da die Anzahl der geförderten Maßnahmen begrenzt ist, entscheidet ein Auswahlgremium über die eingegangenen Interessensbekundungen.
Zu den bei der Auswahl zugrunde gelegten Kriterien gehören neben den formalen Kriterien der Europäischen Kommission (z. B. Vollständigkeit und formale Korrektheit des Antrags; Bewerber(in) erfüllt die von ERASMUS+ vorgegebenen Förderbedingungen) zusätzliche Auswahlkriterien der htw saar:
- Ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B2 ) in der Arbeitssprache der Gasteinrichtung, die spätestens bei Maßnahmenbeginn vorhanden sein müssen
- Inhaltliche Qualität der Begründung und Motivation (z. B. Beurteilung der Übereinstimmung der geplanten Mobilität mit den eigenen beruflichen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven an der htw saar, Relevanz für die Arbeit des Bereichs/der Abteilung, potenzieller Wissenstransfer und Nutzen für die htw saar)
- Nutzen/Mehrwert des Auslandsaufenthaltes für den/die Bewerber/-in aber auch für die Hochschule (z. B. Bewerber/-in arbeitet an internationaler Schnittstelle, erwartete Austauschergebnisse sind relevant in Bezug auf fachlichen Austausch und neue Perspektiven…)
- Bedeutung internationaler Kompetenz am Arbeitsplatz: Wie können die Erfahrungen nutzbringend eingebracht werden?
- Beitrag zur Pflege der Beziehungen zur Partnerhochschule; Zustimmung der/des Vorgesetzten auch selbst als Gasteinrichtung zu dienen
- Außerfachliche Kriterien & Engagement. Hierzu gehören z. B. die Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Gremien der htw saar, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Engagement in gemeinnützigen Organisationen, die ggf. Transferpotenzial zur htw saar haben, Beteiligung an Nachhaltigkeitsinitiativen, Gesundheitsförderung oder ähnlichen Projekten an der htw saar, Organisation von internen oder externen Veranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Alumni-Treffen, Fachveranstaltungen) oder auch Kenntnisse der Landessprache
- Nachhaltigkeit der Maßnahme: Ist nach der Mobilitätsmaßnahme noch ausreichend Zeit, um einen möglichen Gegenbesuch zu planen und zu begleiten. U. a. aus diesem Grund ist eine Förderung vorrangig für unbefristete Anstellungsverhältnisse vorgesehen.
Bei mehreren Bewerber(innen) aus der gleichen Fakultät/Abteilung wird bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln nur eine Mobilität im Bereich gefördert. Bei gleicher Qualität der Anträge entscheidet die/der Vorgesetzte. Bewerber(innen), die bereits an einer ERASMUS+ Personalmobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, haben Nachrang (Ausnahme: erneute Mobilität an die gleiche Institution zur Sicherung von Nachhaltigkeit im Erfahrungsaustausch).
Gegenbesuche im Rahmen eines Work Shadowings
Zu der Rolle der Teilnehmenden als Vertreter der htw saar gehört es auch gegebenenfalls Gegenbesuche durch Gäste der Partnerhochschule zu betreuen bzw. deren Vorbereitung zu unterstützen. Eine solche Betreuung ist durchaus zeitintensiv. Bitte klären Sie daher auch mit Ihren Vorgesetzten die Bereitschaft dazu ab. Die Teilnehmer(innen) an den STT-Mobilitäten werden ausdrücklich darum gebeten, die Gasteinrichtung anzusprechen und eine Einladung zum Gegenbesuch an die htw saar auszusprechen.