
Die Rückerstattung des vollständigen Semesterbeitrages kann im SIM-Studierendenportal beantragt werden, wenn keine Rückmeldung oder Immatrikulation nach Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt ist.
Die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages kann im SIM-Studierendenportal beantragt werden, wenn die Exmatrikulation binnen zwei Monaten nach Semesterbeginn erfolgt ist.
Bei einer gewünschten Rückerstattung von weiteren Teilbeiträgen wenden Sie sich bitte an die folgenden zuständigen Stellen:
