
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine vollständige Rückerstattung des Semesterbeitrages oder eine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages erfolgen.
Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen möchten, ist ein Antrag auf Rückerstattung im SIM-Portal zu stellen. Ohne diesen Antrag erfolgt keine Rückerstattung.
Bei einer Rückerstattung von dem Verwaltungskostenbeitrag wird eine vorangegangene Antragstellung zur Befreiung und ein positiver Bewilligungsbescheid vorausgesetzt.
