Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene praktische Studiensemester oder Auslandssemester absolvieren.
Nachweis Praktisches Studiensemester: Antrag auf Befreiung und Bestätigung des zuständigen Praxisreferates nach Beendigung der Praxisphase
Nachweis Auslandssemester: Antrag auf Befreiung und Bestätigung des International Offices nach Beendigung des Auslandssemesters
Studierende, die für mindestens ein Semester beurlaubt sind.
Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit Beurlaubung berücksichtigt
Studierende, der dualen Studiengänge
Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung/Rückmeldung berücksichtigt
Studierende, in Weiterbildungsstudiengängen und Teilnehmer*innen an Zertifikatsprogrammen
Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung/Rückmeldung berücksichtigt
Studierende, die gleichzeitig an mehreren Hochschulen im Saarland eingeschrieben sind
Nachweis: Antrag auf Befreiung und Immatrikulationsbescheinigungen aller Hochschulen mit Vermerk der entrichteten Zahlungen, insbesondere des Verwaltungskostenbeitrages
Studierende, die für Erziehung und Pflege eines Kindes verantwortlich sind, das zu Beginn des Antragssemesters das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Geburtsurkunde, bei Adoptivkind zusätzlich Adoptionsnachweis
Studierende mit Behinderung S. des §2 Abs. 2 des 2. Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX -, die sich studienerschwerend auswirkt
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Behindertenausweis mit mind. 50%igem Grad der Behinderung. Mit der Antragstellung wird erklärt, dass sich die Behinderung studienerschwerend auswirkt
Studierende, die mit der Pflege naher Angehöriger i. S. des Pflegegesetzes betraut sind.
Nachweis:Antrag auf Befreiung und aktueller Bescheid des Medizinischen Dienstes oder der Pflegekasse mit Namen der Pflegeperson. Der Antragsteller hat die Obliegenheitspflicht, Änderungen im Pflegestatus mitzuteilen.
Studierende im Mutterschutz i. S. des § 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Mutterpass bzw. Geburtsurkunde
Studierende in Elternzeit gemäß § 15 und § 20 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Geburtsurkunde, bei Adoptivkind zusätzlich Adoptionsnachweis, entsprechende andere Nachweise bei Erziehungszeiten von Kindern nach vollendetem 10. Lebensjahr
Ausländische Studierende im Rahmen von Vereinbarungen auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene oder aufgrund von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, eingeschrieben sind
Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung berücksichtigt
Studierende, die an einer der Partneruniversitäten der „Universität der Großregion" eingeschrieben sind
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Immatrikulationsbescheinigung der Partnerhochschule
Studierende, die BAföG beziehen aufgrund eines begünstigenden Bescheides nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Ausbildungsförderung für den Besuch der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Nachweis:Antrag auf Befreiung und BAföG-Bewilligungsbescheid mit Bewilligungszeitraum für das beantragte Semester
Studierende, bei denen die Zahlungsverpflichtung zu einer unbilligen Härte führen würde
Nachweis:Antrag auf Befreiung und Anlage zum Antrag mit allen Belegen
Studierende, deren Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag bewilligt wurde
Nachweis:Anlage zum Antrag
Studierende, die sich nach Zahlung des Semesterbeitrages nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet haben (Rückerstattung Semesterbeitrag)
Nachweis:Anlage zum Antrag
Exmatrikulation binnen 2 Monate nach Semesterbeginn (Rückerstattung Verwaltungskostenbeitrag)
Nachweis:Anlage zum Antrag