• Zum Hauptmenü springen
  • Zum Seitenmenü springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zum Fußbereich springen
  • Kontrast
  • Barrierefreiheit
  • de
  • en
Logo htw saar – Zur StartseiteLogo htw saar – Zur Startseite
Suchen
  • Beiträge und Gebühren
  • Befreiungen
  • Rückerstattungen
  • Befreiungsgründe Verwaltungskostenbeitrag mit erforderlichen Nachweisen
  • Kontakt
  • Standorte
  • Bibliothek
  • Mensaplan
  • Moodle
 
  • htwsaar
  • Studium
  • Im Studium
  • Beiträge und Gebühren
  • Befreiungsgründe Verwaltungskostenbeitrag mit erforderlichen Nachweisen

Von der Beitragspflicht ausgenommen

Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene praktische Studiensemester oder Auslandssemester absolvieren.

Nachweis Praktisches Studiensemester: Antrag auf Befreiung und Bestätigung des zuständigen Praxisreferates nach Beendigung der Praxisphase 

Nachweis Auslandssemester: Antrag auf Befreiung und Bestätigung des International Offices nach Beendigung des Auslandssemesters

Studierende, die für mindestens ein Semester beurlaubt sind.

Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit Beurlaubung berücksichtigt

Studierende, der dualen Studiengänge

Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung/Rückmeldung berücksichtigt

Studierende, in Weiterbildungsstudiengängen und Teilnehmer*innen an Zertifikatsprogrammen

Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung/Rückmeldung berücksichtigt

Studierende, die gleichzeitig an mehreren Hochschulen im Saarland eingeschrieben sind

Nachweis:  Antrag auf Befreiung und Immatrikulationsbescheinigungen aller Hochschulen mit Vermerk der entrichteten Zahlungen, insbesondere des Verwaltungskostenbeitrages

Von der Zahlungsverpflichtung befreit

Studierende, die für Erziehung und Pflege eines Kindes verantwortlich sind, das zu Beginn des Antragssemesters das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Nachweis:Antrag auf Befreiung und Geburtsurkunde, bei Adoptivkind zusätzlich Adoptionsnachweis

Studierende mit Behinderung S. des §2 Abs. 2 des 2. Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX -, die sich studienerschwerend auswirkt

Nachweis:Antrag auf Befreiung und Behindertenausweis mit mind. 50%igem Grad der Behinderung. Mit der Antragstellung wird erklärt, dass sich die Behinderung studienerschwerend auswirkt

Studierende, die mit der Pflege naher Angehöriger i. S. des Pflegegesetzes betraut sind.

Nachweis:Antrag auf Befreiung und aktueller Bescheid des Medizinischen Dienstes oder der Pflegekasse mit Namen der Pflegeperson. Der Antragsteller hat die Obliegenheitspflicht, Änderungen im Pflegestatus mitzuteilen.

Studierende im Mutterschutz i. S. des § 3 Abs. 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes

Nachweis:Antrag auf Befreiung und Mutterpass bzw. Geburtsurkunde

Studierende in Elternzeit gemäß § 15 und § 20 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Nachweis:Antrag auf Befreiung und Geburtsurkunde, bei Adoptivkind zusätzlich Adoptionsnachweis, entsprechende andere Nachweise bei Erziehungszeiten von Kindern nach vollendetem 10. Lebensjahr

Ausländische Studierende im Rahmen von Vereinbarungen auf Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene oder aufgrund von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, eingeschrieben sind

Hinweis: Keine Antragstellung erforderlich, wird mit der Einschreibung berücksichtigt

Studierende, die an einer der Partneruniversitäten der „Universität der Großregion" eingeschrieben sind

Nachweis:Antrag auf Befreiung und Immatrikulationsbescheinigung der Partnerhochschule

Studierende, die BAföG beziehen aufgrund eines begünstigenden Bescheides nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Ausbildungsförderung für den Besuch der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Nachweis:Antrag auf Befreiung und BAföG-Bewilligungsbescheid mit Bewilligungszeitraum für das beantragte Semester

Studierende, bei denen die Zahlungsverpflichtung zu einer unbilligen Härte führen würde

Nachweis:
Antrag auf Befreiung und Anlage zum Antrag mit allen Belegen

Beitragserstattung

Studierende, deren Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag bewilligt wurde 

Nachweis:Anlage zum Antrag

Studierende, die sich nach Zahlung des Semesterbeitrages nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet haben (Rückerstattung Semesterbeitrag) 

Nachweis:Anlage zum Antrag

Exmatrikulation binnen 2 Monate nach Semesterbeginn (Rückerstattung Verwaltungskostenbeitrag)

Nachweis:Anlage zum Antrag

Auszeichnungen und Partner

Footerbereich

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

sozialen Medien

  • Facebok
  • Instagram
  • LinkedIn
  • youtube
  • flickr
  • blog

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft 
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: infonoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Standorte

  • Campus Alt-Saarbrücken
  • Campus Rotenbühl
  • Campus Göttelborn
  • HTZ am Innovations Campus Saar

htw saar

  • Pressemitteilungen
  • Bekanntmachungen
  • Semestertermine/Vorlesungszeiten
  • Arbeiten an der htw saar
  • Erste Hilfe / Brandschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGUM)
  • IT-Notfälle
  • Strahlen- und Laserschutz
  • Intranet (für Mitarbeiter)
  • Login (für Mitarbeiter)

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes