Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Ich akzeptiere

Individuelle Cookie Einstellungen

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Cookies für Statistiken

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie Informationen anzeigen

Google Conversion-Tracking-Tag

Speichern

ZurückNur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum

  • Zum Hauptmenü springen
  • Zum Seitenmenü springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zum Fußbereich springen
  • Kontrast
  • Barrierefreiheit
  • de
  • en
Logo htw saar – Zur StartseiteLogo htw saar – Zur Startseite
Suchen
  • Beiträge und Gebühren
  • Befreiungen
  • Rückerstattungen
  • Befreiungsgründe Verwaltungskostenbeitrag mit erforderlichen Nachweisen
  • Kontakt
  • Standorte
  • Bibliothek
  • Mensaplan
  • Moodle
 
  • htwsaar
  • Studium
  • Im Studium
  • Beiträge und Gebühren
  • Befreiungen

Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag erfolgen. Die aktuelle Ordnung zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) finden Sie hier.

Der Antrag auf Befreiung vom Verwaltungkostenbeitrag ist mit dem erforderlichen Nachweis im SIM-Studierendenportal zu stellen.

Der Antrag kann bereits vor Zahlung für das Folgesemester gestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis für den relevanten Zeitraum bei Antragstellung schon vorliegt. (z. B. Kindererziehung, Behinderung, Pflege, teils BAföG). Ansonsten ist der Antrag erst zu stellen, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt (z. B. Auslandssemester, Praktische Studienphase, teils BAföG). 
Der Antrag auf Erlass von der Zahlungsverpflichtung wegen "Unbilliger Härte" ist vor der Zahlung des Semesterbeitrages zu stellen.

Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene Auslandssemester an einer Partnerhochschule der htw saar absolviert haben, erhalten vom International Office automatisiert eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung wird per E-Mail an die Studierenden gesendet, sobald die notwendigen Abschlussunterlagen beim International Office eingereicht wurden.  Dieser Nachweis ist bei dem Antrag auf Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag beizufügen.

Bei einer Beurlaubung ist kein Antrag auf Befreiung zu stellen. Die Rückerstattung erfolgt automatisch, sobald die Beurlaubung im System eingetragen ist.  

Studierende der dualen Studiengänge, die in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung nach § 92 Absatz 2 SHSG durchgeführt werden, Studierende in Weiterbildungsstudiengängen und Teilnehmer*innen an Zertifikatsprogrammen müssen keinen Antrag stellen. Der Semesterbeitrag wird automatisch um den Verwaltungskostenbeitrag vermindert.

Der Antrag ist für jedes Semester neu zu stellen (Ausnahme: Behindertenausweis mit längerer Gültigkeitsdauer).

Bitte beachten Sie, dass nach § 4 der aktuellen Verwaltungskostenordnung der Antrag bis spätestens 31.12. des Jahres zu stellen ist, in dem das betreffende Semester endet.

Beispiel:

Wintersemester 2025/2026, endet am 31.03.2026 | Frist: 31.12.2026
Sommersemester 2026, endet am 30.09.2026 | Frist: 31.12.2026
Wintersemester 2026/2027, endet am 31.03.2027 | Frist: 31.12.2027

Änderungen, die Auswirkungen auf die Befreiung haben, sind umgehend dem Studierendenservice der htw saar mitzuteilen (E-Mail: verwaltungskostennoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de).

  • Mit Nutzerkennung auf sim.htwsaar.de einloggen
  • Die Kachel "Meine Anträge" anklicken
  • unten links "Antrag anlegen" anklicken
  • Unter *Art des Antrages ist "Antrag auf Befreiung des Verwaltungskostenbeitrages" im Drop-Down-Menü auszuwählen 
  • "Jahr" und "Semester" im Drop-Down-Menü auswählen 
  • Auf den Reiter "Anlagen" wechseln
  • Unter "Erforderliche Dokumente" *Nachweise, den erforderlichen Nachweis als PDF hochladen.
  • unten rechts "Absenden" anklicken

Der eingereichte Antrag wird in der Antragsübersicht mit dem Status ‚Antrag wird bearbeitet‘ angezeigt.

Nach abgeschlossener positiver Prüfung erhält der eingereichte Antrag den Status ‚Antrag genehmigt‘.

Wenn die Voraussetzungen zur Befreiung nicht erfüllt sind, erhält der eingereichte Antrag den Status ‚Antrag abgelehnt‘. Der Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird per E-Mail zugeschickt.

Die Antragsprüfung kann bis zu 3 Wochen dauern. Wir bitten Sie während dieser Zeit von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Bei bereits gezahltem Verwaltungskostenbeitrag, ist ein Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dieser kann erst gestellt werden, sobald Ihnen ein positiver Bewilligungsbescheid über die Befreiung vorliegt.

Ohne den weiteren Antrag kann keine Rückerstattung erfolgen.

Kann die Antragsprüfung aufgrund fehlender/falscher Unterlagen nicht erfolgen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Der eingereichte Antrag erhält den Status "Nachreichsforderung angefordert".

  • Mit Nutzerkennung auf sim.htwsaar.de einloggen
  • Die Kachel "Meine Anträge" anklicken und den Antrag im Status "Nachreichsforderung angefordert" auswählen
  • Auf den Reiter "Dokumente" wechseln
  • Unter "Erforderliche Dokumente" wird in roter Schrift angezeigt, welches Dokument nachzureichen ist. Das Antragsformular ist mit dem erforderlichen Nachweis als eine PDF hochzuladen.
  • unten rechts "Erneut einreichen" anklicken

Der eingereichte Antrag wird in der Antragsübersicht mit dem Status "Antrag wird bearbeitet" angezeigt.

Kontakt

Studierendenservice

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.01.17 | 11.01.18 | 11.01.19
  • Telefon: +49 (0)681 58 67 - 115
  • E-Mail: studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Auszeichnungen und Partner der htw saar

Footerbereich

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Cookieeinstellungen

sozialen Medien

  • Facebok
  • Instagram
  • LinkedIn
  • youtube
  • flickr
  • blog

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft 
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: infonoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Standorte

  • Campus Alt-Saarbrücken
  • Campus Rotenbühl
  • Campus Göttelborn
  • HTZ am Innovations Campus Saar

htw saar

  • Pressemitteilungen
  • Bekanntmachungen
  • Semestertermine/Vorlesungszeiten
  • Arbeiten an der htw saar
  • Erste Hilfe / Brandschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGUM)
  • IT-Notfälle
  • Strahlen- und Laserschutz
  • Webmailer
  • Intranet (für Beschäftigte)
  • Login (für Beschäftigte)

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes