
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag erfolgen. Die aktuelle Ordnung zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags an der htw saar finden Sie hier.
Der Antrag auf Befreiung vom Verwaltungkostenbeitrag ist zusammen mit dem erforderlichen Nachweis im SIM-Studierendenportal einzureichen.
Sollte der Verwaltungskostenbeitrag trotz Bewilligung der Befreiung bereits überwiesen worden sein, ist zusätzlich ein Antrag auf Rückerstattung im SIM-Studierendenportal zu stellen.
Sofern keine Dauerbefreiung im Bewilligungsbescheid bestätigt wurde (z.B. bei Behinderung oder Erziehung eines Kindes), ist der Antrag auf Befreiung für weitere Semester erneut zu stellen.
Änderungen, die Auswirkungen auf die Befreiung haben, sind umgehend dem Studierendenservice der htw saar mitzuteilen (E-Mail: verwaltungskosten@htwsaar.de).
Der Antrag auf Befreiung ist bis spätestens 31.12. des Jahres zu stellen, in dem das betreffende Semester endet.
Beispiel:
Wintersemester 2025/2026, endet am 31.03.2026 | Frist: 31.12.2026
Sommersemester 2026, endet am 30.09.2026 | Frist: 31.12.2026
Wintersemester 2026/2027, endet am 31.03.2027 | Frist: 31.12.2027
Der Antrag auf Befreiung kann bereits vor Zahlung für das Folgesemester gestellt werden, sofern der entsprechende Nachweis für den relevanten Zeitraum bei Antragstellung schon vorliegt.
Der Antrag auf Befreiung wegen unbilliger Härte ist vor der Zahlung des Semesterbeitrages zu stellen.
In diesen Fällen ist kein Antrag auf Befreiung zu stellen.
