Der von der Hochschule erhobene Semesterbeitrag für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen und wird für jedes Semester neu festgelegt.
| Beträge (in EUR) für das | Sommersemester 2026 | Wintersemester 2026/2027 |
|---|---|---|
| Versicherungsbeitrag 2) | 1,30 | 1,30 |
| Semesterticket 2) | 208,80 | 226,80 |
| AStA und Fachschaft 3) | 14,00 | 14,00 |
| Studierendenwerk 2) | 121,20 | 121,20 |
| Verwaltungskostenbeitrag 1) 2) | 50,00 | 50,00 |
| Notfallfonds 3) | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtbeitrag | 395,30 | 413,30 |
| optional: Verspätungsgebühr | 15,00 | 15,00 |
| Registrierung Promovierende | - | 5,00 |
1) Austauschstudierende mit entspr. Hochschulvereinbarung, Studierende, die in einem kostenpflichtigen Weiterbildungsstudiengang immatrikuliert sind, beurlaubte Studierende sowie Studierende der dualen Studiengänge, die in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung nach § 92 Absatz 2SHSG durchgeführt werden, sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags befreit.
2) Teilerstattung ggf. möglich. Für eine mögliche Befreiung/Rückerstattung des Verwaltungkostenbeitrages ist die htw saar zuständig. Für eine mögliche Befreiung/Rückerstattung des Semestertickets ist der AStA zuständig. Für eine mögliche Befreiung/Rückerstattung vom Beitrag des Studierendenwerkes (z.B. Beurlaubung, Härtefall) ist das Studierendenwerk zuständig.
3) Teilerstattung nicht möglich.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bankverbindungen für die jeweils angegebenen Zwecke.
