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Beurlaubung

Wenn Sie Ihr Studium an der htw saar kurzzeitig unterbrechen müssen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Sie behalten den Status als Studierende*r bei. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der derzeit gültigen Immatrikulationsordnung geregelt. 

Wichtige Gründe für einen Antrag auf Beurlaubung sind insbesondere:

  1. Krankheit, soweit dadurch ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
  2. Wehr- oder Ersatzdienstzeiten, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr und weitere vergleichbare Dienste,
  3. Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Studierendenschaft,
  4. Schwangerschaft (ärztliches Attest oder Mutter sind vorzulegen),
  5. Zeiten des Mutterschutzes oder Elternzeit,
  6. Wahrnehmung von Familienpflichten (insbesondere Erziehung eines minderjährigen Kindes sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger),
  7. Nachgewiesenes Engagement im Rahmen des Spitzensportes

Alle Gründe müssen mit einem entsprechenden Nachweis belegt werden. Dieser ist dem Antrag beizufügen.

Der Antrag inkl. Nachweis ist i.d.R. innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen, im Einzelfall unverzüglich nach Eintritt des Beurlaubungsgrundes, spätestens am letzten Vorlesungstag des Semesters. 

Wie beantrage ich eine Beurlaubung?

Derzeit steht der Antrag auf Beurlaubung im SIM-Portal noch nicht zur Verfügung.

Zuerst ist ein Antrag auf Rückmeldung im SIM-Portal zu stellen und der dort angezeigte Semesterbeitrag zu überweisen.

Nach erfolgter Rückmeldung ist der Antrag auf Beurlaubung einschl. dem entsprechenden Nachweis per E-Mail an studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de zu senden.

Die beantragte Beurlaubung wird über einen Bescheid bewilligt/abgelehnt. Den Bescheid erhalten Sie per E-Mail.

Welche Teilbeiträge werden rückerstattet?

Der Verwaltungskostenbeitrag i. H. v. 50 € wird Ihnen nach Bewilligung der Beurlaubung erstattet. Es ist kein Antrag auf Rückerstattung zu stellen.
Bei einer gewünschten Rückerstattung von weiteren Teilbeiträgen wenden Sie sich bitte an die folgenden zuständigen Stellen:

  • Rückerstattung des Semestertickets: AStA der htw saar
  • Rückerstattung des Sozialbeitrages: Studierendenwerk Saarland

Was ist zu beachten?

  • Eine Beurlaubung für ein erstes Fachsemester ist nur in den folgenden Fällen möglich:
    • Krankheit, soweit dadurch ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist,
    • Schwangerschaft,
    • Zeiten des Mutterschutzes oder Elternzeit. 
  • BAföG-Empfängerinnen und -empfänger sollten eine Beurlaubung vor Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung abklären.
  • Ausländische Studierende, die eine studienbezogene Aufenthaltserlaubnis haben, sollten eine Beurlaubung vor Antragstellung mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde abklären.
  • Während der Beurlaubung ruhen die Rechte und Pflichten der Studierenden.
  • Während der Beurlaubung ist der Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Antrag kann der zuständige Prüfungsausschuss die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorangegangenen Semesters und die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits im vorangegangenen Semester begonnen wurden, gestatten.

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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