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Wenn Sie Ihr Studium an der htw saar kurzzeitig unterbrechen müssen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Somit behalten Sie den Status als Student/Studentin bei.

Bitte erkundigen Sie sich über die Voraussetzungen und  eventuelle Konsequenzen einer Beurlaubung im Studierendensekretariat.

So funktioniert die Beurlaubung

Anstelle sich für das nächste Semester rückzumelden, drucken Sie obigen Antrag auf Beurlaubung aus und geben ihn ausgefüllt - mit allen erforderlichen Anlagen - beim Studierendensekretariat ab. Die Abgabefristen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Der Sozialbeitrag mit Semesterticket muss gezahlt werden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird auf Antrag erlassen. Der AStA der htw saar kann prüfen ob eine Erstattung des Semestertickets möglich ist.

Was gibt es zu beachten?

  • Eine Beurlaubung für ein erstes Fachsemester ist nur in den folgenden Fällen möglich: Krankheit, soweit dadurch ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist, Schwangerschaft (ärztliches Attest o. Mutterpass sind vorzulegen), Zeiten des Mutterschutzes oder Elternzeit
  • BAföG-Empfängerinnen und -empfänger sollten eine Beurlaubung in jedem Falle mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung vor Antragstellung abklären.
  • Ausländische Studierende, die eine studienbezogene Aufenthaltserlaubnis haben, sollten eine Beurlaubung in jedem Falle mit der für sie zuständigen Ausländerbehörde abklären.
  • Die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen ist während der Beurlaubung auf Antrag nur für Wiederholungsprüfungen möglich.
  • Die Rechte und Pflichten als Studentin/Student ruhen während der Beurlaubung. 

Den Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie im Online-Studierendenservice im Bereich Formulare.

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