Studieren mit Familie

Schwangerschaft und Geburt

Schon vor der Geburt eines Babys muss vieles geordnet und beantragt werden. In einem Leitfaden mit Checkliste für studierende werdende Eltern haben wir die wichtigsten Informationen und Fristen für Sie zusammengestellt.

  

Hilfen bei der Studienorganisation

Studierende, die neben dem Studium Kind(er) und/oder pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen versorgen müssen, stehen vor einer besonderen Herausforderung. Daher gibt es für diese Studierenden einige Erleichterungen hinsichtlich der Studienorganisation.

Beurlaubung

In Zeiten besonders großer familiärer Belastung sowie bei Schwangerschaft und Geburt ist es möglich, sich beurlauben zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.

Im Urlaubssemester behaltet die Studierenden ihren Studierendenstatus, seid aber nicht mehr BAföG-berechtigt. Stattdessen kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt über ALG II entstehen, sofern die Studierenden hilfebedürftig sind. Antragstellung und weitere Informationen in den Jobcentern des Saarlandes.

Befreiung von der Pflichtanmeldung von Prüfungsleistung

Studierende können aufgrund von Kindererziehung einen Antrag auf Befreiung der Pflichtanmeldung von Prüfungsleistungen stellen. Daraufhin wird der Status der einzelnen Prüfungsleistungen bei einer „Pflichtanmeldung (AN)“ auf „Teilnahmeberechtigt (TB)“ gesetzt. Falls Sie an einem Prüfungstermin nicht teilnehmen können ist eine Entschuldigung z.B. durch ein ärztliches Attest nicht mehr nötig. Die Teilnahme ist zum nächstmöglichen Termin ohne negative Auswirkungen wieder möglich.

Der formlose Antrag ist an die Prüfungsausschussvorsitzende/ den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs zu richten und im Prüfungsamt abzugeben. Die Geburtsurkunde des Kindes/ der Kinder und eine Meldebescheinigung sind beizulegen.

Um eine verlängerte Bearbeitungszeit erhalten bzw. eine gleichwertige Prüfungsleistung in einer anderen Form erbringen zu können, muss eine individuelle Absprache innerhalb des Studiengangs über den Prüfungsausschuss erfolgen. (§ 26 Abs. 5 d ASPO)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Spezifisches Anmeldeverfahren zu Lehrveranstaltungen

In vielen Studiengängen dürfen sich Studierende mit Familienpflichten als erste zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen anmelden.

Finanzielles:

Das BAföG enthält eine Reihe von Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende mit Kindern

Erasmus-/Auslandsstudium mit Kind

Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland gehen, können auf Antrag ERASMUS-Sondermittel erhalten. Diese werden als Pauschalen ausgezahlt und richten sich nach der Anzahl der Kinder und dem Zielland. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den zuständigen das International Office. Dort erfahren Sie Näheres zu den Fördermöglichkeiten und erhalten die Antragsformulare.

Mobilitäts-Programme speziell für Studierende mit Kind(ern)

An der Hochschule Wismar hat das Team der Koordinierungsstelle familiengerechte Hochschule im Rahmen des Projekts „Familie in der Hochschule“ ein Internetportal zum Thema Auslandsstudium mit Kind erstellt.

Toolpaper der Hochschule Wismar mit Checkliste zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums mit Kind

weitere allgemeine Informationen 

Informationen für (werdende) Eltern

Informationen für pflegende Angehörige