Wiedereinstieg

Spätestens drei  Monate vor Ende der Elternzeit sollten Sie mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung Ihren geplanten Wiedereinstieg besprechen. Insbesondere, wenn Sie in Teilzeit (befristet oder unbefristet) zurückkommen möchten, sollten Sie dies frühzeitig bei  Ihrer Beschäftigungsstellen beantragen. Spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit muss der Antrag bei der Personalabteilung gestellt werden.

Bereiten Sie sich auf den Wiedereinstieg vor, indem Sie mit Ihrer Beschäftigungsstelle regelmäßig Kontakt halten und verlässliche Kinderbetreuung organisieren.

Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, befristeten Sonderurlaub zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie  Ihre Rechte und Pflichten nach dem TV-L vorab abklären – wie  z.B. Auswirkungen eines unbezahlten Sonderurlaubs auf die Stufenlaufzeit oder auf die Zusatzversorgung (RVK).  Die Personalabteilung berät Sie dazu gerne.