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Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung und Rückerstattung von dem Verwaltungskostenbeitrag erfolgen.  Es ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen.

Die aktuelle Ordnung zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) finden Sie hier.

Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag stellen möchten, ist ein Online-Antrag im SIM-Studierendenportal anzulegen und mit dem erforderlichen Nachweis einzureichen.

Der Antrag kann bereits vor Zahlung für das Folgesemester gestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis für den relevanten Zeitraum bei Antragstellung schon vorliegt. (z. B. Kindererziehung, Behinderung, Pflege, teils BAföG). Ansonsten ist der Antrag erst zu stellen, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt (z. B. Auslandssemester, Praktische Studienphase, teils BAföG).
Der Antrag auf Erlass von der Zahlungsverpflichtung wegen "Unbilliger Härte" ist vor der Zahlung des Semesterbeitrages zu stellen.

Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene Auslandssemester an einer Partnerhochschule der htw saar absolviert haben, erhalten vom International Office automatisiert eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung wird per E-Mail an die Studierenden gesendet, sobald die notwendigen Abschlussunterlagen beim International Office eingereicht wurden.  Dieser Nachweis ist bei dem Antrag auf Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag beizufügen.

Bei einer Beurlaubung ist kein Antrag auf Befreiung zu stellen. Die Rückerstattung erfolgt automatisch, sobald die Beurlaubung im System eingetragen ist.  

Studierende der dualen Studiengänge, die in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung nach § 92 Absatz 2 SHSG durchgeführt werden, Studierende in Weiterbildungsstudiengängen und Teilnehmer*innen  an Zertifikatsprogrammen müssen keinen Antrag stellen. Der Semesterbeitrag wird automatisch um den Verwaltungskostenbeitrag vermindert.

Der Antrag ist für jedes Semester neu zu stellen (Ausnahme: Behindertenausweis mit längerer Gültigkeitsdauer).

Bitte beachten Sie, dass nach § 4 der aktuellen Verwaltungskostenordnung der Antrag bis spätestens 31.12. des Jahres zu stellen ist, in dem das betreffende Semester endet.

Beispiel:

Wintersemester 2023/2024, endet am 31.03.2024 | Frist: 31.12.2024
Sommersemester 2024, endet am 30.09.2024 | Frist: 31.12.2024
Wintersemester 2024/2025, endet am 31.03.2025 | Frist: 31.12.2025

Änderungen, die Auswirkungen auf die Befreiung haben, sind umgehend dem Studierendenservice der htw saar mitzuteilen (E-Mail: verwaltungskostennoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de).

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im SIM-Studierendenportal der htw saar. Zum Aufrufen des SIM-Portals sollte Google Chrome bzw. Microsoft Edge als Browser genutzt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

  • Mit Nutzerkennung auf sim.htwsaar.de einloggen
  • Die Kachel "Meine Anträge" anklicken
  • unten links "Antrag anlegen" anklicken
  • Unter *Art des Antrages ist "Antrag auf Befreiung des Verwaltungskostenbeitrages" im Drop-Down-Menü auszuwählen 
  • "Jahr" und "Semester" im Drop-Down-Menü auswählen 
  • Auf den Reiter "Anlagen" wechseln
  • Unter "Erforderliche Dokumente" *Nachweise, den erforderlichen Nachweis als PDF hochladen.
  • unten rechts "Absenden" anklicken

Der eingereichte Antrag wird in der Antragsübersicht mit dem Status ‚Antrag wird bearbeitet‘ angezeigt.

Nach abgeschlossener positiver Prüfung erhält der eingereichte Antrag den Status ‚Antrag genehmigt‘.

Wenn die Voraussetzungen zur Befreiung nicht erfüllt sind, erhält der eingereichte Antrag den Status ‚Antrag abgelehnt‘. Der Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird per E-Mail zugeschickt.

Die Antragsprüfung kann bis zu 3 Wochen dauern. Wir bitten Sie während dieser Zeit von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand Abstand zu nehmen.

Bei bereits gezahltem Verwaltungskostenbeitrag, ist ein Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dieser kann beantragt werden, sobald Ihnen ein positiver Bewilligungsbescheid über die Befreiung vorliegt.

Ohne den weiteren Antrag kann keine Rückerstattung erfolgen.

Kann die Antragsprüfung aufgrund fehlender/falscher Unterlagen nicht erfolgen, versenden wir eine Benachrichtigung per E-Mail. Der eingereichte Antrag erhält den Status "Nachreichsforderung angefordert".

  • Mit Nutzerkennung auf sim.htwsaar.de einloggen
  • Die Kachel "Meine Anträge" anklicken und den Antrag im Status "Nachreichsforderung angefordert" auswählen
  • Auf den Reiter "Dokumente" wechseln
  • Unter "Erforderliche Dokumente" wird in roter Schrift angezeigt, welches Dokument nachzureichen ist. Das Antragsformular ist mit dem erforderlichen Nachweis als eine PDF hochzuladen.
  • unten rechts "Erneut einreichen" anklicken

Der eingereichte Antrag wird in der Antragsübersicht mit dem Status "Antrag wird bearbeitet" angezeigt. 

Kontakt

Studierendenservice

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Building: Gebäude 11
  • Room: 11.01.17 | 11.01.18 | 11.01.19
  • Telephone: +49 (0)681 58 67 - 115
  • E-mail: studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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