Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung und Rückerstattung von dem Verwaltungskostenbeitrag erfolgen. Es ist ein Antrag auf Befreiung zu stellen.
Die aktuelle Ordnung zur Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrags an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) finden Sie hier.
Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag stellen möchten, ist ein Online-Antrag im SIM-Studierendenportal anzulegen und mit dem erforderlichen Nachweis einzureichen.
Der Antrag kann bereits vor Zahlung für das Folgesemester gestellt werden, wenn der entsprechende Nachweis für den relevanten Zeitraum bei Antragstellung schon vorliegt. (z. B. Kindererziehung, Behinderung, Pflege, teils BAföG). Ansonsten ist der Antrag erst zu stellen, wenn der erforderliche Nachweis vorliegt (z. B. Auslandssemester, Praktische Studienphase, teils BAföG).
Der Antrag auf Erlass von der Zahlungsverpflichtung wegen "Unbilliger Härte" ist vor der Zahlung des Semesterbeitrages zu stellen.
Studierende, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene Auslandssemester an einer Partnerhochschule der htw saar absolviert haben, erhalten vom International Office automatisiert eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung wird per E-Mail an die Studierenden gesendet, sobald die notwendigen Abschlussunterlagen beim International Office eingereicht wurden. Dieser Nachweis ist bei dem Antrag auf Befreiung von dem Verwaltungskostenbeitrag beizufügen.
Bei einer Beurlaubung ist kein Antrag auf Befreiung zu stellen. Die Rückerstattung erfolgt automatisch, sobald die Beurlaubung im System eingetragen ist.
Studierende der dualen Studiengänge, die in Kooperation mit einer Bildungseinrichtung nach § 92 Absatz 2 SHSG durchgeführt werden, Studierende in Weiterbildungsstudiengängen und Teilnehmer*innen an Zertifikatsprogrammen müssen keinen Antrag stellen. Der Semesterbeitrag wird automatisch um den Verwaltungskostenbeitrag vermindert.
Der Antrag ist für jedes Semester neu zu stellen (Ausnahme: Behindertenausweis mit längerer Gültigkeitsdauer).
Bitte beachten Sie, dass nach § 4 der aktuellen Verwaltungskostenordnung der Antrag bis spätestens 31.12. des Jahres zu stellen ist, in dem das betreffende Semester endet.
Beispiel:
Wintersemester 2023/2024, endet am 31.03.2024 | Frist: 31.12.2024
Sommersemester 2024, endet am 30.09.2024 | Frist: 31.12.2024
Wintersemester 2024/2025, endet am 31.03.2025 | Frist: 31.12.2025
Änderungen, die Auswirkungen auf die Befreiung haben, sind umgehend dem Studierendenservice der htw saar mitzuteilen (E-Mail: verwaltungskosten). @ htwsaar .de
Die Antragstellung erfolgt im SIM-Studierendenportal der htw saar. Zum Aufrufen des SIM-Portals sollte Google Chrome bzw. Microsoft Edge als Browser genutzt werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.