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Studieren in Teilzeit

Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern Teilzeitregelungen in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs beschrieben sind und die in der Immatrikulationsordnung genannten Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium erfüllt sind.

  • Berufstätigkeit
  • Schwangerschaft
  • Mutterschutz
  • Erziehung eines bzw. mehrerer Kinder
  • Betreuung von Angehörigen
  • Das Studium in Teilzeit muss laut Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs möglich sein.
  • Sie müssen nachweisen, dass mindestens 50 % und nicht mehr als 60 % des für ein Vollzeitstudium notwendigen Studienaufwandes erbringen werden können.
  • In der Regel wird ein individueller Studien- bzw. Prüfungsplan je Semester mit dem Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studienleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Teilzeitstudium abgestimmt. 

In der Regel wird ein individueller Studien- bzw. Prüfungsplan je Semester mit dem Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studienleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Teilzeitstudium abgestimmt. 

Zuerst ist ein Antrag auf Rückmeldung bzw. Immatrikulation im SIM-Portal zu stellen und der dort angezeigte Semesterbeitrag zu überweisen.

Nach erfolgter Rückmeldung bzw. Immatrikulation ist ein formloser Antrag auf ein Studium in Teilzeit einschl. Begründung und dem entsprechenden Nachweis per E-Mail an studierendenservicenoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de zu senden.

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium wird über einen Bescheid bewilligt/abgelehnt. Den Bescheid erhalten Sie per E-Mail.

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium richtet sich auf ein Semester und muss für weitere Semester erneut gestellt werden.

Studieren in Teilzeit begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebots. Die Zeiten, zu denen Lehrveranstaltungen stattfinden, werden nicht für ein Studium in Teilzeit angepasst. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Veranstaltungen beispielsweise nur vormittags oder nachmittags stattfinden. Studierende in Teilzeit koordinieren ihr Studium eigenständig und werden bei Bedarf von den studienrelevanten Stellen unterstützt. 

Für BAföG-Berechtigte gibt es derzeit keine Förderung während eines Studierens in Teilzeit. Ein Semester in Teilzeit wird bei der Wiederaufnahme des Vollzeitstudiums aber nur als halbes Hochschulsemester gerechnet. Teilen Sie den Wechsel in eine Teilzeit- bzw. Vollzeiteinschreibung daher unbedingt dem BAföG-Amt mit.

Studieren in Teilzeit kann Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, wie zum Beispiel auf Studienförderung, Aufenthaltsstatus, Krankenkasse etc.

Beim Studieren in Teilzeit dürfen maximal 60% des Studienvolumens erbracht werden. In die Berechnung gehen alle in einem Semester belegten Module ein, unabhängig davon, ob die Leistungen erfolgreich oder nicht erfolgreich erbracht wurden. Wird mehr als 60% des Studienvolumens erbracht, liegt ein Vollzeitstudium vor.

Der Semesterbeitrag wird beim Studieren in Teilzeit in voller Höhe fällig.

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