Härtefall
Wenn Sie sich in einer besonders schwerwiegenden persönlichen Situation befinden, die die sofortige Aufnahme ins Studium (1. Fachsemester) erfordert bzw. besondere soziale oder familiäre Gründe dies erfordern, besteht laut der Studienplatzvergabeverordnung Saarland die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Für solche begründeten Fälle wird eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorgehalten- unabhängig von der Note. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes müssen Sie die Anerkennung als Härtefall mit eingehender Begründung formlos beantragen und entsprechend belegen.
Dienstleistende
Wenn Sie in einem vorhergehenden Studienplatzvergabeverfahren bereits einen Studienplatz erhalten haben, ihn aber wegen Ableistung eines Dienstes nicht antreten konnten, werden Sie bevorzugt zum Studium zugelassen. Dazu muss der Studienplatz spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Studienplatzvergabeverfahren beantragt werden.
Dienste sind insbesondere Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, mind. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder ausschließliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren.
Dienste müssen im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes angegeben und bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
Verbesserung der Durchschnittsnote
Bei der Vergabe der Studienplätze ist ggf. die Durchschnittsnote ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Vergabeverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag dieses Kriterium zu verbessern.
Eine solche Ausnahmesituation ist gegeben, wenn die Bewerberin/der Bewerber aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen.
Die Verbesserung der Durchschnittsnote muss durch Schulgutachten nachgewiesen werden.
Zweitstudium
Zur Prüfung, ob eine Berücksichtigung innerhalb dieser Quote möglich ist, ist mit dem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes eine gesonderte Begründung für das Zweitstudium (siehe Downloads) mit einzureichen.
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