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  • Bewerbung in ein höheres Semester (Quereinstieg)

Bewerberinnen und Bewerber können im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten und unter bestimmten Voraussetzungen auch in ein höheres Semester zugelassen werden. 

Die Bewerbung für ein höheres Semester erfolgt ebenfalls im SIM-Bewerbungsportal.

Der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss muss der Immatrikulation in das höhere Semester zustimmen. Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall Studien- und Prüfungsleistungen in einem Umfang nachgewiesen werden müssen, die ein sinnvolles fortsetzen des Studiums ermöglichen. Die Aufnahme in ein höheres Semester bietet die Möglichkeit, das Studium an einem fortgeschrittenen Punkt fortzusetzen. Dabei empfehlen wir, nicht anerkennungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Semestern bereits zum nächstmöglichen Prüfungstermin zu erbringen, da diese häufig als wichtige Grundlage für nachfolgende Prüfungen dienen. Sollten Sie in Einzelfällen Unterstützung benötigen, steht Ihnen der Prüfungsausschuss selbstverständlich für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Bewerber*innen für ein höheres Semester sollten in jedem Falle eine eingehende Studienberatung durch die jeweiligen Studienleitungen in Anspruch nehmen.

  • Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen
  • Fakultät für Ingenieurwissenschaften
  • Fakultät für Sozialwissenschaften
  • Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Für den Fall, dass ein Praktikum vorgeschrieben ist und die Zulassung für das dritte oder ein höheres Semester beantragt wird, muss der erfolgreiche Abschluss des Praktikums in jedem Falle bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist, reichen Sie bitte eine Bescheinigung (Praktikantenstellennachweis) ein, aus der hervorgeht, dass Sie bis spätestens zum Vorlesungsbeginn das erforderliche Praktikum beendet haben werden.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Über die Anerkennung entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss nach Anhörung des Fachdozenten/der Fachdozentin.

Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlesungsbeginn.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Prüfungsamt der htw saar.

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Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

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