FAQ Studenten

Bis wann kann ich mich bewerben?

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt online. Sie müssen sich zunächst registrieren und danach den Anweisungen im Portal folgen. Die notwendigen Unterlagen können Sie bequem online hochladen. Das Einreichen von beglaubigten Kopien oder Originalen ist frühestens bei der Immatrikulation erforderlich. 

Kann ich auch ohne Abitur studieren?

Ja, im Saarland kann jeder ohne (Fach-)abitur studieren, wenn er/sie 3 Jahre Berufserfahrung hat: https://www.htwsaar.de/studium/bewerbung/probestudium?searchterm=probestudium. Bewerber müssen sich vor dem 1. April bewerben und werden erst zum Probestudium zugelassen.

Welche Ausbildungen zählen zu den „fachrelevanten Berufsausbildungen“ und kann ich auch ohne Ausbildung berufsbegleitend studieren?

Als fachrelevant gelten alle Berufsausbildungen, welche sich mit dem Themenkomplex BWL beschäftigen. Generell werden aber auch Ausbildungen aus einem anderen Themenkomplex anerkannt, sofern sich dennoch ein großer Anteil der inhaltlichen Ausbildung mit betriebswirtschaftlichen Themen beschäftigt hat. Wenn Sie wie im letzten Fall keine Ausbildung aus dem Themenkomplex BWL vorweisen können, heben Sie die betriebswirtschaftlichen Ausbildungsinhalte in der Bewerbung besonders hervor. Ebenso sollten Zusatzausbildungen, Schulungen, Fortbildungen etc. die sich mit dem Themenkomplex BWL beschäftigt haben der Bewerbung beigelegt werden, da diese ebenfalls angerechnet werden können.

Auf Antrag kann im Sonderfall eine Zulassung ohne abgeschlossene Berufsausbildung erfolgen, wenn der/die Bewerber/in mindestens drei Jahre fachrelevante Berufserfahrung besitzt, in dieser Zeit Weiterbildungsmaßnahmen besucht hat, die ein gleichwertiges Kompetenzniveau wie eine fachlich relevante Berufsausbildung vermitteln sowie derzeit auf einer Stelle arbeitet, die das Kompetenzniveau eines Mitarbeiters mit Berufsausbildung voraussetzt. Die Prüfung der Anträge erfolgt über den/die Studienleiter/in und den Prüfungsausschuss.

Wie erfolgt die Immatrikulation?

Nach Bewerbung und Zuteilung eines Studienplatzes folgt die Immatrikulation (Einschreibung) durch den Studierenden und nicht durch das Unternehmen, denn es besteht keine Beziehung zwischen Unternehmen und htw saar. Das Antragsformular (Immatrikulationsantrag) wird zusammen mit dem Zulassungsbescheid versendet. Außerdem müssen die Gebühren, ebenso wie der Semesterbeitrag bezahlt werden. (Höhe der Beträge & Kontodetails zur Überweisung stehen im Zulassungsbescheid.)

Wer bezahlt die Gebühren?

Die Gebühren werden in der Regel vom Studierenden bezahlt, jedoch können individuelle Regelungen vereinbart werden. So können die Gebühren beispielsweise vom Unternehmen oder anteilhaft von Beiden (Unternehmen & Studierender) übernommen werden.

Wie hoch sind die Gebühren und der Semesterbeitrag?

Die Semestergebühren betragen 900 € zzgl. Semesterbeitrag (Sozialbeitrag und Semesterticket). Im Wintersemester 2019/2020 lag der Semesterbeitrag bei 217,- €. 
Das Semesterticket berechtigt Studierende, kostenfrei die Verkehrsmittel des saarVV (Saarländischer Verkehrsverbund) zu nutzen. Sie müssen die htw saar-Card, welche sie bei der Einschreibung an der htw saar erhalten, als Fahrausweis in den Verkehrsmitteln der saarVV bei sich tragen und vorzeigen. Die htw saar-Card tritt an Stelle sonstiger Fahrausweise, die der saarVV anbietet. Mit dem Semesterticket können sie alle Bussen und Nahverkehrszüge (RB, RE und Saarbahn) im Saarland, kostenfrei nutzen. Das Semesterticket gilt ebenso für Fahrten mit der Saarbahn bis Saarguemines.

Als berufsbegleitender Student können sie auf das Semesterticket verzichten. Die gezahlten Kosten können Sie sich dann erstatten lassen. Nähere Informationen zur Rückerstattung gibt es unter https://www.asta-htw.de/semesterticket.

Kann auch monatlich gezahlt werden?

Ja die Gebühren können auch monatlich bezahlt werden. Wenn Studierende einen monatlichen Zahlungsrhythmus bevorzugen ist dies möglich. Für weitere Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des CEC Saar: cecsaar@htwsaar.de bzw. hier.

Habe ich Anspruch auf Bafög?

Leider ist der berufsbegleitende Bachelorstudiengang, nach dem BAföG nicht förderungsfähig. Laut der derzeitigen Rechtslage handelt es sich hier um eine Teilzeitausbildung, die nach § 2 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit BAföG VwV 2.5.2 nicht gefördert werden kann.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ja. Im Saarland Beschäftigte haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung. Ausgenommen sind Beschäftigte des Bundes. Die Freistellung erfolgt unter der Bedingung, dass der Anspruchsnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit mit einbringt und mindestens seit 12 Monaten dem Betrieb angehört. Arbeitsfreie Zeit können Urlaub, Überstunden oder arbeitsfreie Tage sein. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig. Hier gilt entsprechend, dass Beschäftigte und Arbeitgeber je einen halben Tag einbringen. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Freistellung entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können.

Muss ich eine spezielle Genehmigung bzw. eine Art Vertrag zur „Zusammenarbeit Unternehmen, HTW und Studierender“ einreichen?

Es gibt keinen „Dreiecksvertrag“ zwischen Unternehmen, htw saar und Studierender. Der Studierende hat lediglich einen „Vertrag“ mit der htw saar und den Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen. Zwischen htw saar und Unternehmen gibt es keine vertragliche Zusammenarbeit.

Wie viele Stunden steht der Mitarbeiter dem Unternehmen wöchentlich zur Verfügung?

Die wöchentliche Arbeitszeit kann zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen frei vereinbart werden. Hierzu gibt es keine Vorschriften von Seiten der htw saar, es wird lediglich ein höchstens 50-prozentiges Teilzeit-Arbeitsverhältnis empfohlen. Der Studierende und das Unternehmen sollten dabei beachten, dass eine Anstellung zu 100% beziehungsweise in Vollzeit wenig Sinn macht. Der Studierende ist einer Doppelbelastung von Studium und Beruf ausgesetzt und kann ohne entsprechende Ruhepausen weder im Studium noch im Beruf seine volle Leistung bringen. Die Erfahrungen der htw saar bestätigen dies.

Wie ist hier i.d.R. die Vergütung geregelt?

Die Vergütung ist zwischen Unternehmen und Studierende frei regelbar. Generell liegen alle arbeitsvertraglichen Regelungen im Ermessen des Unternehmens und der Studierenden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeit des Studierenden fair vergütet wird, da es sich hierbei um fertig ausgebildete Arbeitnehmer und keine Werkstudenten/Werkstudentinnen handelt.

Ich habe noch keine feste Anstellung. Gibt es kooperierende Unternehmen?

Im besten Fall haben Sie einen Arbeitsplatz, falls nicht kommen alle Firmen in Frage, welche ein fachrelevantes Arbeitsverhältnis anbieten und einem berufsbegleitenden Studium zustimmen. Der Studierende muss sich bei den jeweiligen Firmen bewerben und zur Aufnahme des Studiums einen ungekündigten Arbeitsvertrag vorweisen. Da zwischen der htw saar und dem Unternehmen keine vertragliche Bindung besteht, liegt die Suche nach einem Unternehmen bzw. Arbeitsplatz beim Studierenden. Bei Fragen bezüglich kooperierenden Unternehmen wenden Sie sich bitte an das Praxisreferat.

Was passiert, wenn ich während des Studiums meine Anstellung verliere oder den Job wechseln möchte?

Das Studium muss dann nicht abgebrochen, sondern kann weitergeführt werden. Es besteht dann die Möglichkeit, dass sich der Studierende ein anderes Unternehmen sucht mit dessen Kooperation das Studium weitergeführt werden kann. Ein ungekündigtes Anstellungsverhältnis ist lediglich eine Zulassungsvoraussetzung zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt (während des Studiums) eine Kündigung erhält darf das Studium weitergeführt werden.

Ich habe noch Fragen! An wen kann ich mich wenden?

Bei weiteren Fragen zum Studiengang wenden Sie sich gerne an die Studienleitung, Prof. Dr. Christoph Freichel, christoph.freichel@htwsaar.de

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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