An welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten finden die Vorlesungen an der htw saar statt?
Die Vorlesungstage finden in Wochenrandlage (Montag und Freitag) statt. Bei zusätzlichem Bedarf kann es nach Abstimmung zwischen Dozenten und Studierenden vorkommen, dass Zusatztermine bspw. an einem Samstag festgelegt werden. Ein Vorlesungstag kann sich über den Zeitraum von 08:15 Uhr morgens bis 21:00 Uhr abends erstrecken und maximal 14 Semesterwochenstunden beinhalten. Zwischen 13:15 Uhr und 14:15 Uhr finden keine Vorlesungen statt.
Wann werden Klausuren geschrieben?
Im jeweiligen Prüfungszeitraum zum Ende des Semesters. Der Prüfungszeitraum beginnt in der Regel zum Ende der Vorlesungen und hat eine Dauer von 3 Wochen. Im Anschluss an den offiziellen Prüfungszeitraum finden die Nachholklausuren für diejenigen statt, die im vorangegangenen Semester eine Prüfungsleistung nicht erbracht haben. Darunter fallen die Studierenden welche entweder nicht zu einer Prüfung angetreten sind oder diese nicht bestanden haben. Die Prüfungen finden an den gewohnten Vorlesungstagen sowie samstags, statt. Die htw saar bittet die Unternehmen, dem Studierenden in der Prüfungszeit ein entsprechendes Verständnis entgegenzubringen. Während dieser Zeit ist der Studierende einem besonderen Druck sowie einer entsprechenden Belastung ausgesetzt und sollte sich umfangreich auf die Klausuren vorbereiten.
Muss das Unternehmen die Gebühren für seine Studierende übernehmen?
Grundsätzlich ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet die Gebühren für seine Studierende zu übernehmen. Es steht dem Unternehmen jedoch offen sich dafür zu entscheiden in eine potenzielle Führungskraft zu investieren und die Finanzierung des Studiums für ihren Studierenden komplett oder anteilig zu übernehmen. Eine andere Alternative wäre die Beteiligung an der Finanzierung des Studiums durch das Unternehmen, wodurch der Studierende entlastet werden würde.
Zwischen wem besteht ein Vertragsverhältnis?
Es wird kein "Dreiecksvertrag" zwischen dem Unternehmen, der htw saar und dem Mitarbeiter bzw. Studierenden abgeschlossen. Entscheidet sich der Mitarbeiter für das berufsbegleitende Studium und das Unternehmen ist damit einverstanden, dann schließt der zukünftige Studierende einen Vertrag mit der htw saar. Das innerbetriebliche Arbeitsverhältnis wird zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geregelt. Die htw saar spricht lediglich Empfehlungen aus, welche auf Erfahrungen beruhen. Es besteht kein vertrags- oder vertragsähnliches Verhältnis zwischen dem Unternehmen und der htw saar.
Bestehen Vorschriften bzgl. arbeitsvertraglichen Vereinbarungen von Seiten der htw saar?
Nein. Die htw saar stellt keine Ansprüche auf ein Mitspracherecht bei arbeitsvertraglichen Entscheidungen (Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Anstellung in Teilzeit oder als Werkstudent etc.), diese verbleiben alle beim Arbeitgeber. Allerdings spricht die htw saar Empfehlungen aus. So wird zum Beispiel im Rahmen der Arbeitszeit empfohlen, dass der Studierende in Teilzeit bzw. zu max. 50% angestellt wird. Die Belastung des Studierenden mit einer 40 Stunden Woche hätte zur Folge dass der Studierende weder die Arbeit noch das Studium adäquat absolvieren könnte.
Steht dem Unternehmen der Mitarbeiter in den Semesterferien zu 100% zur Verfügung?
Da der Studierende in den Semesterferien, nach Ablegen der Prüfungen, an keinen Vorlesungen teilnehmen muss, steht er in diesem Zeitraum dem Unternehmen prinzipiell zu 100% zur Verfügung. Jedoch sollte das Unternehmen beachten, dass der Studierende während des Semesters einer Doppelbelastung von Studium und Beruf ausgesetzt ist, zu Beginn der Semesterferien eine anstrengende Prüfungsphase hinter sich hat und sich in den Semesterferien eventuell um seine Projekte kümmern muss. Deshalb empfiehlt die htw saar, dass das Teilzeitarbeitsverhältnis auch während der Semesterferien so fortgeführt wird.
Hat der Studierende einen Urlaubsanspruch?
Von Seiten der htw saar besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung dem Studierenden gesonderten Urlaubsanspruch gewähren. Während des Semesters und der Prüfungszeit steckt der Studierende sehr viel Energie und Zeit in Studium und Beruf. Nur wenn ihm entsprechende Ruhepausen eingeräumt werden kann er eine optimale Leistung in Beruf und Studium erbringen. Aufgrund dieser Tatsache ist nur im Interesse des Unternehmens dem Studierenden einen angemessenen Urlaubsanspruch zu gewähren. Des Weiteren hat der Studierende die Möglichkeit Bildungsurlaub zu beantragen.
Was ist ein Bildungsurlaub und wie „funktioniert“ das?
Im Saarland Beschäftigte haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung. Ausgenommen sind Beschäftigte des Bundes. Die Freistellung erfolgt unter der Bedingung, dass der Anspruchsnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit mit einbringt und mindestens seit 12 Monaten dem Betrieb angehört. Arbeitsfreie Zeit können Urlaub, Überstunden oder arbeitsfreie Tage sein. Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig. Hier gilt entsprechend, dass Beschäftigte und Arbeitgeber je einen halben Tag einbringen. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Freistellung entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Die Beschäftigten müssen dem Arbeitgeber die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung spätestens 6 Wochen vor Beginn mitteilen. Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben. Der Freistellungsanspruch kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf das folgende Jahr übertragen werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können.
Ist das Unternehmen dazu verpflichtet den Studierenden bis zum Ende des Studiums zu beschäftigen?
Der Studierende bzw. Bewerber muss sich lediglich zum Zeitpunkt des Studienbeginns in ungekündigter Anstellung befinden. Im Kündigungsfall (von Seiten des Unternehmens oder des Studierenden) gelten die üblichen Kündigungsrechte sowie der übliche Kündigungsschutz. Der Studierende darf sein Studium ohne Einschränkungen weiterführen.
Was ist ein Unternehmensprojekt?
Im Rahmen eines Unternehmensprojektes arbeitet der Studierende in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen an einem Projekt welches sich auf die Tätigkeiten des Studierenden im Unternehmen bzw. die Tätigkeiten des Unternehmens bezieht. Die Ergebnisse werden in einer Enddokumentation festgehalten und im Rahmen einer Präsentation vorgestellt. Thema eines Projektes könnte z.B. die Neugestaltung des Ablaufprozesses sein. Aber auch die Gestaltung eines Konzeptes für das Beschwerdemanagement, die (Neu)Gestaltung des Webauftritts oder die Überarbeitung und Durchführung einer Kundenbefragung können Beispiele für eine Projektarbeit sein. Weitere Beispiele finden Sie hier
Ist das Unternehmen dazu verpflichtet den Studierenden im Rahmen der Projekte und seiner Bachelorarbeit zu unterstützen?
Im Allgemeinen ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet seinen Studierenden im Rahmen der Projekte oder der Bachelorarbeit zu unterstützen. Die Projekte im Laufe des Studiums werden eingesetzt um einen Praxisbezug des Studiums herzustellen. Aus Sicht der htw saar wäre es ideal, wenn das beschäftigende Unternehmen das Projekt betreut, d.h. seinem Studierenden die Projektaufgabe stellt. Der Studierende kennt sich mit dem Unternehmen sowie dessen Prozessen aus und kann sein in den Vorlesungen gewonnenes Wissen in das Unternehmen einbringen. Im Rahmen einer solchen Projektarbeit kann das Unternehmen neue Ideen gewinnen ohne zusätzliche Personen zu beschäftigen. Sollte dies nicht möglich oder gewollt sein besteht die Möglichkeit dass der Studierende das Projekt mit einem anderen Unternehmen durchführt, wobei die htw saar hier ihre Hilfe als Vermittler anbietet. Wenn sich kein Projektpartner aus der Praxis findet, kann der Studierende eine praxisorientierte theoretische Arbeit in Form einer Case Study durchführen.