Vor dem Hintergrund der Kinderrechte und der Partizipation steht die Auseinandersetzung mit dem Bild vom Kind, dem ethisch-professionellen Handeln mit Kindern, die in Vorträgen, Workshops und Übungen erarbeitet und reflektiert werden. Die UN-Kinderrechtskonvention impliziert die zentralen (Menschen) Rechte, wie Gleichheit, Respekt, Schutz der Würde des Kindes, Mitbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und das Kindeswohl.
Diese Fortbildung vermittelt theoretisches und praxisorientiertes Wissen zur Förderung der Partizipation von Kindern sowie zur Sicherstellung des Kinderschutzes im Kindergarten. Die Teilnehmenden lernen, wie sie die Stimme der Kinder im pädagogischen Alltag stärken und gleichzeitig deren Wohl und Schutz gewährleisten können. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung einer offenen Kommunikationskultur, die es den Kindern ermöglicht, ihre Bedürfnisse und Meinungen frei zu äußern. Gleichzeitig werden effektive Strategien und rechtliche Grundlagen des Kinderschutzes vermittelt, um frühzeitig Risiken zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Ziel ist es, eine sichere, vertrauensvolle und inklusive Umgebung zu schaffen, in der Kinder aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt werden und ihre Rechte respektiert werden. Die Fortbildung kombiniert theoretische Inhalte mit praxisnahen Beispielen und fördert den Austausch zwischen den Teilnehmenden.
Das Zertifikatsprogramm „Fachkraft für Partizipation und Kinderschutz“ erstreckt sich über zwei Semester. 4 Lerneinheiten werden in Blöcken mit Präsenzveranstaltungen von insgesamt 11 Tagen zusammengefasst. Dies entspricht einer Präsenzzeit von 88 Unterrichtsstunden. Hinzu kann ein Projekt (eine Abschlussarbeit mit Kolloquium und Prüfung / insgesamt 24 Unterrichtsstunden) absolviert werden. Der Arbeitsaufwand umfasst insgesamt 112 Stunden Präsenz und beträgt 5 ECTS.
Haben Teilnehmer*innen an mindestens 80 % der Präsenzveranstaltungen teilgenommen und eine benotete Abschlussarbeit bestanden, so erhalten sie das Zertifikat „Fachkraft für Partizipation und Kinderschutz“, das von der wissenschaftlichen Leitung des Continuing Education Center Saar der htw saar unterzeichnet wird. Ohne Abschlussarbeit erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Abschlussarbeit wird für eine spätere Anerkennung im Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ oder „Pädagogik der Kindheit“ empfohlen.
Dieses Angebot richtet sich an die pädagogischen Fachkräfte (Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Studierende der Sozialwissenschaften und Erzieher*innen).
Teilnehmen können Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen (BA), Erzieher*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung, Studierende der Bachelor-Studiengänge „Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ sowie „Pädagogik der Kindheit“. Kinderkrankenschwestern können in Ausnahmefällen nach Prüfung durch die Zulassungskommission zugelassen werden.
Das Programm wurde gemeinsam mit Vertreter*innen des Landesjugendamtes des Saarlandes sowie der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) entwickelt.
Träger des Zertifikatsprogramms sind das Continuing Education Center Saar der htw saar und das Institut für Pädagogik der Kindheit (IPK) sowie die Fakultät für Sozialwissenschaften der htw saar.
Überblick | |
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Abschluss | Hochschulzertifikat |
Dauer | 2 Semester |
Gebühren | 990 € inkl. inklusive Arbeitsmaterial; Abschlussarbeit mit 2 Tagen Projektarbeit und Kolloquium: 50 € (optional) Einzelbelegung der Module: 70 € pro Tag |
Konzept | Präsenzveranstaltungen in Blockunterricht |
Bewerbungsschluss | Das Zertifikatsprogramm startet am 31.10.2025 |
Bewerbung | Onlinebewerbung |
Professur für Handlungsfelder und Methoden der Pädagogik der Kindheit
Haus des Wissens
Malstatter Str. 17
66117 Saarbrücken
Raum: 11.06.05
t +49 (0)681 58 67 - 137
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