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Ablauf der Bewerbung
An der htw saar können Sie sich über unser Onlineportal bewerben. Hier erfahren Sie, wie Sie sich für Ihren Wunschstudiengang bewerben können:
1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs
1. Fachsemester eines zulassungsfreien Bachelorstudiengangs (Direktimmatrikulation)
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Bewerbungsfristen
Informationen zu den regulären und verlängerten Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Die Bewerbungsfristen unterscheiden sich je nach Wunschstudiengang:
Deutschkenntnisse
Für internationale Studienbewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung gelten je nach angestrebtem Studiengang unterschiedliche sprachliche Mindestvoraussetzungen (siehe Sprachenordnung der htw saar) für die Zulassung an der htw saar.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist über das SIM-Portal möglich. Bitte beachten Sie die Einschreibfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid!
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe des Semesterbeitrags und die Kontodetails zur Überweisung können durch Klick auf die Bewerbungskachel im SIM- Bewerbungsportal im Reiter “Gebühren” eingesehen werden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. SIM Saarland Hilfeseiten
Sie können sich mit und ohne Abschluss exmatrikulieren. Weitere Informationen finden Sie unten den folgenden Link: Exmatrikulation
Informationen zur eventuellen Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket finden Sie auf der Webseite des AStA
Flüchtlinge
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen für Flüchtlinge finden Sie hier.
Gasthörerschaft
Als Gasthörer*in (Studierende ohne Mitgliedschaft in der htw saar) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Die Gasthörerschaft kann über das SIM-Bewerbungsportal beantragt werden und ist in der Immatrikulationsordnung geregelt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenordnung zu entnehmen.
Für das Sommersemester endet die Frist zur Antragstellung am 31.03. jeden Jahres.
Für das Wintersemester endet die Frist zur Antragstellung am 30.09. jeden Jahres
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hochschulzugangsberechtigung
Um an der htw saar zu studieren, brauchst du die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife oder einen von der zuständigen Schulbehörde (z. B. Ministerium für Bildung) als gleichwertig anerkannten Abschluss.
Du hast den schulischen Teil der Fachhochschulreife?
Die Einreichung des schulischen Teils der Fachhochschulreife genügt nicht. In diesen Fällen ist eine Zuerkennung der vollständigen Fachhochschulreife (schulischer + berufsbezogener Teil) bei dem zuständigen Bildungsministerium zu beantragen und einzureichen. Weitere Informationen findest du hier.
Du beendest den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife erst nach der Bewerbungsfrist?
Wenn der fachpraktische Teil der Fachhochschulreife zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeleistet wurde, aber bis Semesterbeginn (01.10. bzw. 01.04.) erworben wird, akzeptiert die htw saar für die Bewerbung auch eine vorläufige Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde. Die endgültige Bescheinigung über die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist spätestens bei Einschreibung an der htw saar vorzulegen.
Kann ich ohne (Fach-)Abitur studieren?
Informationen zum Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation findest du hier.
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist über das SIM-Bewerbungsportal möglich. Bitte beachten Sie die Einschreibfrist auf Ihrem Zulassungsbescheid!
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe des Semesterbeitrages und die Kontodetails zur Überweisung können durch Klick auf die Bewerbungskachel im SIM- Bewerbungsportal im Reiter “Gebühren” eingesehen werden.
Bei Fragen rund um die SIM-Portale besuchen Sie bitte unsere Hilfeseiten. Dort finden Sie Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen.
Probestudium
Personen ohne (Fach-)Hochschulreife, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung erworben haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium eine fachgebundene Studienberechtigung für die htw saar erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Studiengangsspezifische Anlagen
Eine Übersicht über die studiengangsspezifischen Anlagen, die bei der Bewerbung für bestimmte Studiengänge zusätzlich eingereicht werden müssen, finden Sie hier.
Sonderanträge
Deiner Bewerbung für das 1. Fachsemester eines Bachelorstudiengangs kannst du ggf. Sonderanträge beifügen. Nach positiver Prüfung kann deine Zulassung über eine gesonderte Quote erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Viele Studiengänge der htw saar sind zulassungsbeschränkt, d. h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Die Bewerbung erfolgt online über das SIM-Bewerbungsportal der htw saar.
Die Liste der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge (1. Fachsemester) finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsfreie Studiengänge
Sie können sich direkt im SIM-Bewerbungsportal über den Punkt “Direktimmatrikulationˮ auf diese bewerben: Direktimmatrikulation