Unter einer gemeinsamen Berufung versteht man ein Berufungsverfahren zusammen z. B. mit außeruniversitären Forschungsinstituten und/oder Bildungseinrichtungen. Die Professur wird dabei von mehreren Universitäten, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen finanziert und besetzt. Der*die Stelleinhaber*in arbeitet typischerweise an verschiedenen Standorten und trägt zu den Lehr- und Forschungsaktivitäten der beteiligten Institutionen bei. Meistens sind damit auch Leitungsaufgaben an der außeruniversitären Forschungseinrichtung verbunden, während die Lehrverpflichtung an der Hochschule reduziert wird.
Die gemeinsame Berufung ist in der Regel auf hochrangige Fachkräfte und Experten beschränkt, die auf ihrem Gebiet herausragende Leistungen erbracht haben. Durch die Zusammenarbeit mehrerer Institutionen wird ein breiterer Erfahrungsschatz und eine größere Vielfalt an Ressourcen und Fachkenntnissen für die Professur bereitgestellt.
Gemeinsame Berufungen ermöglichen es den beteiligten Institutionen, die Kosten und Ressourcen für eine herausragende Führungskraft aufzuteilen und gleichzeitig von den Kompetenzen und der Reputation des*der Inhaber*in der Professur zu profitieren. Diese Art von Berufung fördert auch den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Je nach den Vereinbarungen zwischen den beteiligten Institutionen können die genauen Modalitäten einer gemeinsamen Berufung variieren. Informationen zu den unterschiedlichen Modellen einer gemeinsamen Berufung finden Sie unter folgendem Link.
Das Nähere zum Ablauf von gemeinsamen Berufungsverfahren regelt das Saarländische Hochschulgesetz sowie die Grundordnung der htw saar.
Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz