Stiftungsprofessuren sind Professuren an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften, die im Rahmen einer Stiftung ganz oder teilweise von einem Drittmittelgeber finanziert werden. Stiftungen sind gemeinnützige Organisationen, die Vermögen oder Geldmittel zur Förderung bestimmter Zwecke oder Initiativen bereitstellen. Drittmittelgeber können dabei Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen sein.
Eine Stiftungsprofessur ermöglicht es einer Stiftung, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine Professur einzurichten und den Lehr- und Forschungsbetrieb in einem bestimmten Fachbereich zu unterstützen. Die Stiftung kann entweder eine private Stiftung sein, die von einer Einzelperson oder einer Familie gegründet wurde, oder eine öffentliche Stiftung, die von staatlichen oder anderen öffentlichen Institutionen eingerichtet wurde.
Die Einrichtung einer Stiftungsprofessur bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht es der Stiftung, ihre spezifischen Interessen und Ziele im Bildungsbereich zu fördern und einen Beitrag zur akademischen Forschung und Lehre zu leisten. Gleichzeitig profitiert die Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften von zusätzlichen Ressourcen, um den Lehrbetrieb auszubauen und Forschungsprojekte voranzutreiben. Die Stiftungsprofessur kann auch dazu beitragen, herausragende Wissenschaftler anzuziehen und zu halten, indem sie ihnen eine finanzielle Unterstützung und die Möglichkeit zur Durchführung ihrer Forschung bietet.
Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz