Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der htw saar richten sich nach § 41 SHSG. Dabei handelt es sich grundsätzlich um folgende Anforderungen:
Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Nachwuchsprofessur an der htw saar richten sich nach § 42a SHSG. Die grundsätzlichen Anforderungen an Kandidat*innen, wie pädagogische und wissenschaftliche Qualifikationen gemäß § 41 SHSG, bleiben dabei bestehen. Lediglich die nachzuweisende Berufspraxis reduziert sich nach § 42 a SHSG auf mindestens zwei Jahre.
Detaillierte Anforderungen für die konkreten Stellen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz