Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an der htw saar richten sich nach § 41 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG). Dabei handelt es sich grundsätzlich um folgende Anforderungen:
Die Voraussetzungen für die Berufung auf eine Nachwuchsprofessur an der htw saar richten sich nach § 42 a des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG). Die grundsätzlichen Anforderungen an Kandidat*innen, wie pädagogische und wissenschaftliche Qualifikationen gemäß § 41 SHSG, bleiben dabei bestehen. Lediglich die nachzuweisende Berufspraxis reduziert sich nach § 42 a SHSG auf mindestens zwei Jahre.
Weitere detaillierte Anforderungen für konkrete Stellen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Abteilung Recht, Akademische Angelegenheiten und Datenschutz