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  • B.A. Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen

Informationen für neuimmatrikulierte Studierende im Wintersemester 2025/2026

Liebe Studierende,

wir freuen uns sehr, Sie an unserer Fakultät begrüßen zu dürfen und mit Ihnen gemeinsam in Ihr erstes Semester zu starten.

Gerne möchten wir Ihnen zum Start in Ihr Studium bereits nachfolgende Informationen geben:

Vorlesungsplan
Der vollständige Vorlesungsplan steht aktuell noch nicht online. Dieser wird jedoch rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungen im Info-Moodle-Kurs Ihres Studiengangsveröffentlicht.

Einführungstage
Während der Einführungstage haben Sie viele Gelegenheiten, sich umfassend zu informieren und erste Einblicke ins Studium zu gewinnen. Das detaillierte Programm wird zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start und viel Freude im Studium!

Studien- und Blockpläne

Musterstudienplan

Blockplan Winter 25/26

Flyer

  • Flyer(594 KB | pdf)

Department: Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Studienabschluss: Bachelor of Arts
Studienform: Vollzeit (Teilzeit auf Antrag möglich)
Studienbeginn: jährlich zum Wintersemester
Besonderheiten: zulassungsfrei, aber nur mit Ausbildung studierbar (pauschale Anerkennung der Ausbildung mit 30 ECTS)

Bewerbungen sind ab dem 01.05. eines jeden Jahres für das jeweilige Wintersemester unter folgendem Link möglich: https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/vor-dem-studium/bewerbung
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit des Probestudiums (Informationen weiter unten stehend)

Allgemeine Infos zum Studiengang

Der Studiengang „Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen“ (B.A.) richtet sich an Personen, die bereits eine dreijährige Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf erfolgreich absolviert haben und sich noch beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.

Die Ausbildung wird pauschal mit 30 ECTS anerkannt, womit die Studienzeit um ein Semester reduziert wird.

Nach Prüfung können weitere außerhochschulische (zum Beispiel in Weiterbildungen) erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten – sofern Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau mit den Anforderungen des Studiums besteht – angerechnet werden.

Das Ziel des Bachelor-Studiums Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss, der den Absolventinnen und Absolventen grundlegendes sowie anwendungsorientiertes Wissen im Bereich Management als auch im Bereich Berufspädagogik vermittelt.

Als Absolvent:in des Studiengangs stehen Ihnen im Bereich Management vielfältige Tätigkeitsfelder im Pflege- und Gesundheitswesen offen. Sie finden Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Versorgungszentren sowie in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen. Auch Wohlfahrtsverbände, Berufskammern, Ministerien und gesundheitspolitische Gremien bieten interessante Aufgaben.

Ihre erworbenen Kompetenzen können Sie beispielsweise im Projekt-, Qualitäts- und Personalmanagement, im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, im Strategischen Management oder im Controlling einsetzen. Zudem sind Führungsaufgaben im unteren und mittleren Management möglich. Für leitende Positionen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist jedoch gemäß § 71 SGB XI eine Berufszulassung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) erforderlich.

Die zusätzlichen pädagogischen Fähigkeiten unterstützen Sie dabei, Mitarbeitende zu führen oder im interdisziplinären Austausch kompetent zu agieren. Ein optionaler späterer Masterabschluss qualifiziert Sie außerdem für komplexere Aufgaben, mehr Verantwortung und höhere Führungspositionen im Gesundheitswesen.

Im Bereich der Berufspädagogik können Sie u.a. als Praxisanleitung in Gesundheitsfachberufen oder als Lehrkraft für praktischen Unterricht tätig werden. Sie werden befähigt, in Bildungseinrichtungen der (betrieblichen) Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen zu unterrichten und/oder in Gesundheitseinrichtungen (Kliniken, stationäre und ambulante Langzeitpflege, Arztpraxen und sonstige) Bildungsangebote für Personal wie gleichermaßen Patient:innen und Angehörige mit zu planen und mit anzubieten.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflBAG) ist die Praxisanleitung in Pflegeberufen ausschließlich von Absolvent:innen mit Berufszulassung gemäß § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) durchführbar. Entsprechendes gilt im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die Berufsgruppen der Hebammen, Notfallsanitäter:innen und Medizinischen Technolog:innen.

Darüber hinaus sind Sie in der Lage, bei der (Weiter-)Entwicklung von Curricula, pädagogisch-fachlichen Konzepten und/oder Schulentwicklungsprozessen mitzuwirken. Die Managementkompetenzen, die Sie erwerben, kommen im Bereich des Bildungsmanagements zum Einsatz. Klassenmanagement und -führung sind ebenso wie Projekt- und Qualitätsmanagement immanenter Gegenstand (berufs)pädagogischer Arbeit.

Seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 ist für eine vollumfängliche Lehrtätigkeit an Pflegeschulen ein pädagogischer Masterabschluss, vorzugsweise in Pflegepädagogik, erforderlich. Sonstige Lehrtätigkeiten in den Gesundheitsfachberufen setzen in der Regel eine akademische Qualifikation auf Masterniveau voraus. Die genauen Regelungen können je nach Berufsgruppe und Bundesland variieren. Der Masterabschluss kann meist berufsbegleitend erworben werden.

Der Bachelor-Abschluss qualifiziert Sie für konsekutive und weiterbildende Master-Studiengänge, insbesondere im Bereich Management – etwa in Pflege, Gesundheit, Medizin oder Sozialwesen – wie auch in der Berufspädagogik, beispielsweise in Gesundheit, Pflege oder Medizin. Eine Weiterqualifizierung auf Masterniveau eröffnet Ihnen zudem die Möglichkeit, in der pflege- oder gesundheitsbezogenen Forschung tätig zu werden und anschließend eine Promotion anzustreben.

Die Studienleitung bietet allen Studieninteressenten und Studierenden eine individuelle Beratung zu allen Fragen des Studiums sowie der beruflichen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.

Eine zusätzliche berufliche Tätigkeit sollte einen Umfang von 30% nicht übersteigen, da es sich um ein Vollzeitstudium handelt. Eine Beratung zur Studienfinanzierung wird empfohlen.

https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/vor-dem-studium/finanzen/studienfinanzierung

https://www.uni-saarland.de/studieren/studienbeginn/infos/finanzierung.html

Welche Inhalte erwarten mich im Studiengang?

Module Management im Gesundheitswesen

  • Einführung in BWL und in Management
  • Controlling
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement / Projektmanagement
  • Strategische Organisation
  • Marketing
  • Qualitäts- und Personalmanagement

Module Berufspädagogik

  • Pädagogische Ansätze und Modelle
  • Grundlagen Methodik und Didaktik
  • Theorien zu Gruppen und Gruppenprozessen / Gruppendynamisches Training
  • Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Pädagogische Psychologie
  • Beratung
  • Heterogenität und Diversität
  • Kompetenzmessung und Bewertung

Module Methoden

  • Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten
  • Forschungsmethoden quantitativ und qualitativ

 Allgemeine Module

  • Digitale Kompetenzen
  • Public Health
  • Gesundheits- und Pflegerecht
  • Evidenzbasierte Medizin und Pflege
  • Wahlfach English Refresher/ Fachenglisch
  • Wahlpflichtmodule

Theorie – Praxis - Transfer

  • Projektstudium
  • Praktische Studienphase
  • Bachelorarbeit

Was kann ich mit dem Abschluss machen am Ende?

  • Berufliche Einmündung: Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs finden vielfältige Tätigkeitsfelder in Einrichtungen der pflegerischen oder der gesundheitlichen Versorgung, zum Beispiel in unteren und mittleren Leitungs- oder Managementfunktionen von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Senioreneinrichtungen und anderen ambulanten oder stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hinzu kommt auch eine Tätigkeit in entsprechenden Behörden, Ministerien und Ämtern. Im Bereich Berufspädagogik befähigt Sie das Studium zur Tätigkeit als Lehrkraft für praktischen Unterricht oder Praxisanleitung im Gesundheitswesen. Sie können Lehrtätigkeiten in Einrichtungen der (betrieblichen) Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen übernehmen. Die jeweiligen berufs- und länderspezifischen Regelungen sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Sie befähigt, an der Weiterentwicklung von Curricula sowie von pädagogisch-fachlichen Konzepten oder bei der Schulentwicklung mitzuwirken.
  • Konsekutiver und weiterbildender Master-Studiengang insbesondere in den Bereichen Management oder Berufs- bzw. Pflegepädagogik.
  • Eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung und eine damit verbundene pflege- und gesundheitsbezogene Forschungstätigkeit stellen ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.  

Zugangsvoraussetzung

  • Über die Allgemeinen Voraussetzungen des saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) hinaus muss eine abgeschlossene dreijährige Regelausbildung in einem Heil- oder Gesundheitsfachberuf nachgewiesen werden.
  • Der Studiengang richtet sich an Angehörige der Gesundheitsfachberufe insbesondere der
    • Pflegefachberufe (Pflegefachfrau/-mann, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits-und Kinderkrankenpflege, Altenpflege)
    • Heilerziehungspflege
    • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
    • Hebammen, Entbindungspfleger
    • Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen
    • Medizinische Fachangestellte
    • Medizinisch-technische Assistenten
    • Weitere…

Studieren ohne Hochschulzugangsberechtigung - Das Probestudium

Für Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung besteht in begrenzter Zahl und besonderem Verfahren die Möglichkeit einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis zum 1. April des Jahres bei der htw saar gestellt werden muss. Beratungstermine sollten daher bis spätestens Februar eines jeden Jahres terminiert werden.

Voraussetzungen sind (Amtsblatt des Saarlandes Nr. 15 vom 10. Juli 2024)

  • einen mittleren Bildungsabschluss
  • eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis (Note 2,5 oder mind.80 Punkte in der Berufsabschlussprüfung ) in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens 3 Jahren
  • die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse

Näheres entnehmen Sie bitte der Ordnung und dem Merkblatt (s. u. Link). Beachten Sie bitte die Fristen!

Ablauf des Verfahrens

  1.  Antrag und Merkblatt gründlich lesen!
  2.  Studiengangsspezifische Beratung konsultieren: Fakultät für Sozialwissenschaften - Department Gesundheit und Pflege - Frau Prof. Dr. Dagmar Renaud. Denken Sie bitte an die frühzeitige Terminierung (bitte bis spätestens Februar) dagmar.renaud(at)htwsaar.de ! Aufgrund der vorlesungsfreien Zeit kann nicht gewährleistet werden, dass Beratungstermine kurz  vor Fristende realisiert werden können!
  3. Zentrale Studienberatung konsultieren: Universität des Saarlandes - Campus - Gebäude A4 4 - Postfach 15 11 50 - 66041 Saarbrücken - Tel. (0681) 302-3513

Antrag inkl. Merkblatt , weitere Infos unter:

https://www.htwsaar.de/studium-und-lehre/vor-dem-studium/bewerbung/zugangsvoraussetzungen/ohne-hochschulreife

Anerkennung von externen Leistungen auf das Studium

In der Ausbildung erworbene fachberufliche Kompetenzen werden mit maximal insgesamt 30 ECTS-Punkten (entspricht dem Studienumfang eines Semesters) anerkannt.

Weitere Informationen

Teilzeitstudium

  •    Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der aktuell gültigen  Immatrikulationsordnung (ImO) der htw saar erfüllt sind.
  •    Ein individueller Studienplan ist je Semester mit den Prüfungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Studienleitung vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung ins Teilzeitstudium zu  vereinbaren. Wird bis zu der genannten Frist keine Vereinbarung getroffen, so legt der Prüfungsausschuss den Studienplan fest. 
  •  Pro Semester ist nach der ImO ein Umfang von mindestens 15 und maximal 18 ECTS vorgesehen. Die Antragsstellung erfolgt formlos beim Prüfungsamt und beim Prüfungsausschuss.

Die ASPO-Anlage finden Sie hier.
Eine Auflistung der FAQ finden Sie hier.

Kontakt

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Studienleitung wenden. 

Studienleitung

Prof. Dr. Dagmar Renaud

Professur für Pflegewissenschaft

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.04.06
  • Telefon: +49 (0) 681 5867 - 665
  • E-Mail: dagmar.renaudnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de

Studiengangssekretariat

Profilbild von Nicole Klaes

Nicole Klaes

Sekretariat

Malstatter Straße 17, 66117 Saarbrücken
 
  • Gebäude: Gebäude 11
  • Raum: 11.05.02
  • Telefon: 0681 / 5867 - 765
  • E-Mail: nicole.klaesnoSpam@noSpamhtwsaarnoSpam.de
  • Skype:pg-sek@htwsaar.de

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes