Am 10. Juni 2024 hat der Landtag des Saarlandes die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Mit dieser Novelle überträgt der Gesetzgeber der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) erstmals die Möglichkeit zu Promotionen. Diese wissenschaftlichen Arbeiten, die zum Doktortitel führen, können zukünftig in wissenschaftlich ausgewiesenen Promotionszentren der htw saar bzw. im Verbund mit der Universität des Saarlandes oder anderen Universitäten durchgeführt werden.
„Das Promotionsrecht, das an hohe wissenschaftliche Standards gebunden ist, stellt einen entscheidenden Faktor für die Weiterentwicklung der htw saar sowie die nationale und internationale Positionierung dar. Es hilft uns auch sehr im Wettbewerb um hervorragende Professorinnen und Professoren,“ erklärt Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard, Präsident der htw saar.
Begrüßt hätte die Hochschule eine Öffnung der Kooperationsmöglichkeiten mit promotionsberechtigten Einrichtungen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften in anderen Bundesländern.
Hinsichtlich der neu geregelten Parameter rund um die Ziel- und Leistungsvereinbarungen des Landes mit der Hochschule steht die htw saar mit Blick auf die Hochschulautonomie abwartend gegenüber. „Entscheidend wird die sich entwickelnde Praxis zusammen mit einem Gleichgewicht zwischen Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Hochschulfinanzierung sein,“ ergänzt Leonhard.