Abschlussbezeichnung
- an der htw saar werden folgende Abschlussbezeichnungen vergeben:
-of Arts
-of Science
-of Engineering
Abschlussgrad
- Diplom (FH)
- Bachelor
- Master
Akkreditierung
Akkreditierungsbericht
- Prüfbericht und Gutachten (=Akkreditierungsbericht) sind in dem durch den Akkreditierungsrat vorgegebenen Raster abzufassen.
Akkreditierungsbeschwerdeverfahren
- Beschwerdeverfahren im Falle einer nicht getragenen Akkreditierungsentscheidung
- Das Dekanat kann bei Nichtübereinstimmung der Akkreditierungsentscheidung Beschwerde beim Präsidium einreichen.
Akkreditierungsentscheidung
- Entscheidung des SAL über Akkreditierung, gegebenenfalls mit Auflagen und/oder Empfehlungen
Akkreditierungsrat
Akkreditierungsvorbereitung
Anerkennung
- Anerkennung von Studienleistungen gemäß der Lissabon-Konvention und der Landeshochschulgesetze
- Kompetenzen oder Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden und die mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule anerkannt werden
- temporäre Auslandsaufenthalte, Hochschul- oder Studiengangswechsel, ausländische Schul- oder Hochschulabschlüsse
- Beweislastumkehr: die Beweislast liegt bei der Hochschule
- weitere Rechtsgrundlagen: Verwaltungsrecht, Akkreditierungsvorgaben
- Siehe auch: wesentlicher Unterschied
Anrechnung
- Anrechnung von gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden
- zentrales Prüfkriterium: Gleichwertigkeit
- Kompetenzen aus einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung (formal), anderen Lernkontexten (non-formal), aus dem Beruf oder anderen Lebensbereichen (informell)
- maximal 50% des Studiums können durch außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ersetzt werden
- rechtliche Grundlage: Landeshochschulgesetze, gemeinsamer Orientierungsrahmen aus verschiedenen KMK-Beschlüssen und Akkreditierungsvorgaben, Verwaltungsrecht
Anwendungsorientierung
- Masterstudiengänge können unabhängig vom Hochschultyp den Profiltypen „anwendungsorientiert“ und „forschungsorientiert“ zugeordnet werden.
- wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb
- die Fähigkeit vermitteln, vorhandenes Wissen auf bekannte und neue Probleme anzuwenden und sich nach dem Abschluss selbständig neues Wissen und Fähigkeiten anzueignen
- Siehe auch: Forschungsorientierung
Arbeitsaufwand
- gibt die geschätzte Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten, wie Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Praktika und Selbststudium aufwenden müssen, um die festgelegten (definierten) Lernergebnisse in einer formellen Lernumgebungen zu erzielen.
- 60 Leistungspunkte in einem akademischen Jahr (ECTS-Leitfaden 2015)
- Siehe auch: Workload
Ausbildungsbegleitend
- Vollzeitstudium, neben dem parallel eine duale Berufsausbildung absolviert wird, ohne dass institutionell-strukturelle oder inhaltliche Verzahnungselemente zwischen Studium und Berufsausbildung existieren
- keine Anrechnung von Teilen der Ausbildung als Studienleistungen
Ausbildungsintegrierend
- Systematische Anlegung der Berufsausbildung im Studiengang
- strukturell-institutionelle Verzahnung von Studium und Ausbildung (organisatorisch, durch Kontakt von Hochschule/Berufsakademie, Praxispartner und ggf. auch Berufs- oder Fachschulen) sowie eine Anrechnung von Teilen der Ausbildung als Studienleistungen
Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen
- jene Kompetenzen und Qualifikationen bezeichnet, die außerhalb von Hochschulen in formalen, non-formalen und informellen Bildungszusammenhängen erlangt werden können
- Siehe auch: Anrechnung
Quellen:
https://www.hrk-modus.de/ressourcen/glossar/akkreditierungsrat-stiftung-akkreditierungsrat-124/
https://www.hrk-modus.de/themen/anerkennung/
https://www.hrk-modus.de/themen/anrechnung/
https://www.hrk-modus.de/ressourcen/glossar/anwendungsorientierung-308/
https://www.hrk-modus.de/ressourcen/glossar/arbeitsaufwand-140/
https://www.hrk-modus.de/ressourcen/glossar/ausserhochschulisch-erworbene-kompetenzen-370/