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Wir werden den Status quo mit Blick auf Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen sowohl auf institutioneller als auch auf fächerspezifischer Ebene durch den Einsatz geeigneter Monitoring-Instrumente systematisch erheben.

So lautet eines der Ziele, die in der Selbstverpflichtung „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“ der Hochschulrektorenkonferenz festgehalten sind. Die htw saar hat diese Selbstverpflichtung 2025 unterzeichnet und damit versichert, durch eine von allen Hochschulgremien getragene, institutionelle Strategie auf einen nachhaltigen Kultur- und Strukturwandel an der Hochschule hinzuwirken, der Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – auf Grundlage einer qualitätsgeleiteten Auswahl – zur Normalität werden lässt.

 

Zahlen, Daten, Fakten

Gender Monitoring ist der erste und zugleich letzte Schritt bei der Entwicklung und Umsetzung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen. Zu Beginn muss der Status quo (bspw. Frauenanteile in verschiedenen Statusgruppen, Fakultäten, o.ä.) ermittelt werden, um die Ausgangslage festzustellen. Auf dieser Basis können Missstände und ggf. noch ungenutzte Potenziale ermittelt und geeignete Maßnahmen eingeführt werden. Deren Erfolg ist zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder anhand der Zahlen überprüfbar – wobei auch weiche Faktoren, die nicht allein über die faktische Erhöhung von Frauenanteilen gemessen werden können, Berücksichtigung finden sollten.

Das institutionelle Gender Monitoring ist demnach die Zusammenstellung, Auswertung und Präsentation relevanter Daten und Statistiken im Bereich Gender und Gleichstellung an der Hochschule.

Regelmäßig erstellt werden zurzeit unter anderem:

Der Gleichstellungsmonitor vergleicht die Frauenanteile von Studierenden sowie Professor*innen an der htw saar mit bundesweiten Daten, die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zusammengetragen werden. Zudem werden zeitliche Entwicklungen und Trends im Verlauf der letzten 3-4 Jahre aufgezeigt. Der Gleichstellungsmonitor erscheint jährlich, für die htw saar zuletzt für 2022/2023 (Präsentation im Senat im November 2025).

Gleichstellungsmonitor Wissenschaft & Forschung der GWK 2023/2024 

Gleichstellungsmonitor Wissenschaft & Forschung der GWK 2022/2023 

Der Frauenförderplan muss auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes alle vier Jahre erstellt und nach zwei Jahren numerisch dokumentiert werden. Er enthält eine umfangreiche Darlegung des Ist-Zustands der Frauenanteile aller Statusgruppen. Zudem finden Aspekte wie Befristung von Stellen, Teilzeitarbeit, Gremienbesetzungen oder Teilnahmen an internen Qualifizierungsmaßnahmen Berücksichtigung.

Seitens des Gleichstellungsbüros erfolgt ein ständiges Monitoring von Frauenanteilen an Bewerbungen, Probevorträgen, Listenplatzierungen, Rufen und Ernennungen aller Berufungsverfahren für Professuren.

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